Hallo ihr Lieben,
kann mir bitte jemand helfen?
In unseren Honorarvereinbarungen steht unter 3. drin:
3. Abweichende Vergütungsregelung für gerichtliche Verfahren und andere Fälle
In gerichtlichen Verfahren oder soweit ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch des Auftraggebers gegen Dritte besteht, wird die Vergütung von AB grundsätzlich nach Ziffern 1 und 2 berechnet, bemisst sich jedoch mindestens in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ferner wird vereinbart, dass außergerichtlich entstandene Gebühren nicht auf die in gerichtlichen Verfahren entstehenden Gebühren angerechnet werden.
Folgender Fall:
Arbeitsrechtssache. Wir waren außergerichtlich tätig und mein Chef hat Stunden mit der Mandantschaft abgerechnet. Nun wurde der Fall doch gerichtlich und es kam zum Vergleich. Wert der Klage: € 2.000,00, Wert des Vergleichs: (nichtsrechtshängiger Ansprüche) € 3.000,00.
Mein Chef sagt, dass wir aufgrund unserer Honorarvereinbarung die außergerichtlichen Gebühren nicht anrechnen. Ok. Das verstehe ich ja noch. Aber er sagt auch, dass ich keine Prüfung gem. § 15 Abs. 3 RVG machen soll. Er meinte, ich soll eine
1,3 Verfahrensgebühr auf € 2.000,00
1,2 Terminsgebühr auf € 3.000,00
1,0 Einigungsgebühr auf € 3.000,00
nehmen.
Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. So kann das doch nicht richtig sein. Oder doch ??
Lg aus dem regnerischen HH und danke für eure Hilfe
Claudia
EDIT by Pepples: Klarnamen entfernt.
Stundenhonorar mit anschließendem Prozess
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