Vorläufiges Zahlungsverbot

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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pirlanta
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#1

19.11.2015, 13:06

Hallo Ihr LIeben,

habe gerade einen Anrtag auf Vorläufiges Zahlungsverbot fertig gestellt an unseren bestimmten Gerichtsvollzieher. Meine Frage dazu ist ich habe die Hauptforderung und die Gerichtsvollzieherkosten, und unsere 0,3 ZV Kosten in eine Gesamtsumme berechnet. Ist das so Richtig?

Vor allem wieviel Anträge muss ich denn mitschicken ein Original für den GVZ, eine Abschrift für den Schuldner und eine Abschrift an den Drittschuldner oder? Srry für meine Fragen aber ist gerade mein erster Antrag und ich will keine monierung ect zurückbekommen. Wäre super lieb, wenn ich so schnell wie möglich Eure antworten bekommen würde.

Vielen Dank
Liebe Grüße :thx
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#2

19.11.2015, 14:00

Hallo, "Nachbarin", :lol:
füg bitte noch eine Kopie vom VZV bei, die bekommst du mit der Zustellungsurkunde dran nämlich zurück.
Zu der Gesamtsumme: Klar, so gehts auch (soll heißen, ich schreibe immer HF + Zinsen + meine Gebühr + GVZ-Kosten - die ich noch nicht kenne).
LG ;)
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#3

19.11.2015, 14:04

Hey Nachbarin,
und wieviel Abschriften schicke ich mit? 2 Oder?
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#4

19.11.2015, 14:05

Ich habe den Antrag ohne Zinsen gemacht, da ein Vergleich geschlossen wurde ohne die Zinsen?
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#5

19.11.2015, 14:13

Ich mach das immer so: 2 Ausfertigungen (Originale, 1 für GVZ und 1 für Drittschuldner), 1 Kopie (Abschrift, für Schuldner). Meist krieg ich aber das Original mit der ZU-Urkunde zurück.
Keine Zinsen tituliert? Schade, dann gibts natürlich auch keine. Also stimmt deine Berechnung.
LG ;)
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#6

19.11.2015, 14:39

Danke
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