Kostenentscheidung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tine Dea
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#11

19.11.2015, 10:39

Also ich hatte "Glück". Mir wurde in der Schule beigebracht, dass eben v. A. w. über die Kosten zu entscheiden ist und der Antrag deshalb überflüssig ist, man (also die Anwälte) das aber eben eigentlich immer mit in die Klage rein nimmt (wir übrigens auch), einfach damit der Mandant "beruhigt" ist und nicht in der Kanzlei anruft und nachfragt "Ja aber was ist denn mit den Kosten? Auf denen will ich nicht sitzen bleiben." Und der kurze Satz kostet in der Regel weniger Zeit, als ein Telefonat in dem man einem Mandanten dann alles erklären muss...
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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