Einigungsgebühr bei Scheidungsvereinbarung
Verfasst: 18.11.2015, 10:46
Hallo an alle Familienrecht-Genies,
ich habe eine Scheidungsfolgevereinbarung und soll nun abrechnen bezüglich des Unterhalts. Ich stottere bei der Einigungsgebühr bzw. beim Gegenstandswert für diese. Der erste Entwurf der Scheidungsvereinbarung wies einen höheren Gegenstandswert auf und war EUR 25.554. Am Ende wurde die Vereinbarung dahingehend verändert, dass jetzt der Unterhalt (Kinder, Exfrau) einen Gegenstandswert von EUR 8928. Ich habe eine Geschäftsgebühr und Terminsgebühr (es gab kein Gerichtsverfahren) aus 25554 abgerechnet und eine Einigungsgebühr aus 8928. Stimmt dies so? Was meint Ihr?
Danke, Gruß Nala
ich habe eine Scheidungsfolgevereinbarung und soll nun abrechnen bezüglich des Unterhalts. Ich stottere bei der Einigungsgebühr bzw. beim Gegenstandswert für diese. Der erste Entwurf der Scheidungsvereinbarung wies einen höheren Gegenstandswert auf und war EUR 25.554. Am Ende wurde die Vereinbarung dahingehend verändert, dass jetzt der Unterhalt (Kinder, Exfrau) einen Gegenstandswert von EUR 8928. Ich habe eine Geschäftsgebühr und Terminsgebühr (es gab kein Gerichtsverfahren) aus 25554 abgerechnet und eine Einigungsgebühr aus 8928. Stimmt dies so? Was meint Ihr?
Danke, Gruß Nala