Gebühren in der Teilungsversteigerung und Verteilungstermin

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Moli
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#1

18.11.2015, 09:37

Guten Morgen,

ich muss eine Abrechnung erstellen und weiß nicht wie.
Unser Mandant ist mit seinem Neffen Eigentümer eines Hauses. Für unseren Mdt. haben wir außergerichtlich mit dem anderweitigen Miteigentümer korrespondiert, ob dieser daran interessiert ist, den hälftigen Anteil unseres Mandanten zu übernehmen. Die beiden Eigentümer hatten dann einen Termin vereinbart, um die Angelegenheit zu besprechen ohne Anwälte. Der Gegner kam nicht. Wir haben ihn dann noch einmal angeschrieben, aber es erfolgte wiederum keine Reaktion, so dass wir Antrag auf Teilungsversteigerung gestellt haben. Bei dem Besichtigungstermin des Gutachters war mein Chef anwesend, weil Mdt. im Krankenhaus lag. Dem Versteigerungstermin hat Chef ebenfalls wahrgenommen und den Termin zur Aufhebung der Gemeinschaft und Verteilung des Erlöses ebenfalls.
Ich kann leider nichts konkretes über die Abrechnung finden. Ich würde jetzt abrechnen:
Nr. 3311 VG - Teilungsverteigerung
Nr. 3312 TG - Teilungsversteigerung
Nr. 3311 VG - Verteilungsverfahren.

Kann es sein, dass ich weder für die außergerichtliche Vertretung noch für die Terminswahrnehmung im Verteilungsverfahren keine Gebühren bekomme?

Kann mir jemand helfen? Ich habe noch nie eine Teilungsversteigerung oder Zwangsversteigerung abgerechnet.
LG Moli
Moli
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#2

18.11.2015, 12:02

Kann mir wirklich keiner helfen?
LG Moli
Maddien
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#3

18.11.2015, 12:14

Wie lautete denn Euer genauer Auftrag? Die Tätigkeit vor dem Antrag auf Teilungsversteigerung ist wohl eine außergerichtliche Tätigkeit mit ggf. erhöhter Geschäftsgebühr (Achtung, ggf. auch an die Anrechnung GG auf VG denken). Für den Verteilungstermin gibts in der Tat nichts, die Gebühr für das Verteilungsverfahren entsteht aber auch ausdrücklich ohne Teilnahme an dem Termin.
läuft...
:huch
Moli
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#4

18.11.2015, 12:32

Auftrag war, zunächst außergerichtlich versuchen. Als das nicht klappte den Antrag auf Teilungsversteigerung zu stellen und jeden Termin wahrzunehmen, auch den Verteilungstermin.
LG Moli
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