Ich brauche dringend einen RVG-Fuchs!! Folgender Fall:
außergerichtliche Beratung, dann MB gegen 2 Mandanten. Wir legen Widerspruch ein. Es geht ins gerichtliche Verfahren. Wie lautet die Rechnung? Das rechnet Renostar:
Streitwert 800,00 €
1,3 GG 2300 104,00 €
0,3 1008 24,00 €
Post 20,00 €
Verfahrensgeb. 3307 40,00 €
abz Anrechnung -40,00 €
mehrere Auftragg. 1008 24,00 €
Post 12,80 €
Verfahrensgeb. 3100 104,00 €
Anrechn. 3307 -40,00 €
mehr. Auftragg. 24,00 €
1,2 TG 3104 96,00 €
Post 20,00 €
stimmt das so? Mich irritiert die Anrechnung von 3307, da wir ja eigentlich nichts davon erhalten haben. Außerdem ist mir nicht klar, wie es mit der Anrechnung für mehrere Auftraggeber aussieht. Die hat hat das Programm nicht berücksichtigt. Ich geh morgen in Urlaub und sollte das Rätsel noch vorher lösen soll
Mahnverfahren mehrere Auftraggeber
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Woher kommt aber die GG nach 2300? Vergissnix hat doch nur was von außergerichtlicher Beratung geschrieben und nicht von außergerichtlicher Vertretung. Dann wäre die GG ja falsch.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen
(Türkisches Sprichwort)
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Renostar berücksichtigt anscheinend nicht, dass die 1008 keine eigenständige Gebühr ist, sondern durch 1008 die jeweilige Tätigkeitsgebühr (GG oder VG) erhöht wird. Von daher ist die Abrechnung komplett falsch.
Wenn die Zahlen stimmen, würde das bedeuten, dass vorgerichtlich die GG 128,00 € beträgt. Mahnverfahren VG 64,00 €. Darauf ist die Hälfte der GG anzurechnen, höchstens 0,75. Da Du aber vorgerichtlich eine 1,6 GG hast (1,3 + 0,3 Erhöhung), wäre die Hälfte 0,8. Also ist nur 0,75 anzurechnen. Das wären dann 60,00 €. Vom Mahnverfahren blieben damit 4,00 € (+ Auslagen aus 64,00 € + MwSt) bestehen.
Die VG 3100 wären 128,00 €. Darauf ist die VG des Mahnverfahrens voll anzurechnen und damit mit 64,00 €.
Wenn die Zahlen stimmen, würde das bedeuten, dass vorgerichtlich die GG 128,00 € beträgt. Mahnverfahren VG 64,00 €. Darauf ist die Hälfte der GG anzurechnen, höchstens 0,75. Da Du aber vorgerichtlich eine 1,6 GG hast (1,3 + 0,3 Erhöhung), wäre die Hälfte 0,8. Also ist nur 0,75 anzurechnen. Das wären dann 60,00 €. Vom Mahnverfahren blieben damit 4,00 € (+ Auslagen aus 64,00 € + MwSt) bestehen.
Die VG 3100 wären 128,00 €. Darauf ist die VG des Mahnverfahrens voll anzurechnen und damit mit 64,00 €.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.