Abrechnung Ehescheidung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
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#1

16.11.2015, 17:27

Huhu,

also wir haben Scheidungsantrag gestellt + VA wird von Amts wegen durchgeführt.

Irgendwann im Laufe haben wir einen Entwurf Scheidungsvereinbarung - VA wird ausgeschlossen gemacht, welcher letztenendes durch Notar beurkundet wurde. Diesen haben wir an Amtsgericht geschickt. Scheidungsurteil lauetet daher, Ehe wird geschieden + VA wird ausgeschlossen. SW ES 5000 € + VA 1000 €

Nun überleg ich wegen der Abrechnung. Eigentlich würde ich hier eine 1,3 VG aus 6000 + 1,2 TG aus 6000 + 1,0 EG aus 1000 abrechnen oder?
Kann ja nicht wirklich eine Geschäftsgebühr oder die außergerichtliche Einigung mit reinpacken, weil der VA ja schon anhängig war.
Geh ich richtig mit meiner Annahme?

Lg Tine
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Anahid
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#2

17.11.2015, 09:35

Ja, eine GG kann nicht mehr einfallen und die EG ist aber nach 1003 (nicht nach 1000), eben weil gerichtlich anhängig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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