Hallo,
wir haben unsere Kostenrechnung gerichtet an den Mandanten an die Rechtsschutzversicherung per Fax geschickt. Diese hat die Rechnung bezahlt; außer 100,00 € SB. Ich kann die Originalrechnung doch jetzt an den Mandanten schicken mitteilen, dass REchtsschutzversicherung bis auf 100,00 SB alles gezahlt hat und die 100,00 € anfordern oder?
SB anfordern
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Wir haben immer nur ein Schreiben ohne Originalrechnung aufgesetzt mit den ungefähren Worten:
in vorbezeichneter Angelegenheit haben wir auftragsgemäß mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abgerechnet, die nur die vereinbarte Selbstteiligung in Höhe von XY EUR in Abzug gebracht hat.Wir bitten Sie daher um Anweisung des noch offenen Betrages....
in vorbezeichneter Angelegenheit haben wir auftragsgemäß mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abgerechnet, die nur die vereinbarte Selbstteiligung in Höhe von XY EUR in Abzug gebracht hat.Wir bitten Sie daher um Anweisung des noch offenen Betrages....
- Adora Belle
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Der Mandant muss sowieso die Originalrechnung erhalten, unabhängig davon, ob er eine SB schuldet.