Beschwerde gg. gesamten Beschluß dann nur noch wg. Kosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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TH-NR
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#1

16.11.2015, 10:18

Hallo :-)

Muss hier einen Kostenausgleichungsantrag machen. Die Gegenseite hatte gegen den Beschluss I. Instanz Beschwerde eingelegt. In der Beschwerdebegründung wurde noch Abänderung des gesamten Beschlusses beantragt. Nach ewigem Hin- und Hergeschreibe nahm die Gegenseite die Beschwerde in der Hauptsache zurück und es sollte nur noch über die Kostenentscheidung I. Instanz entschieden werden. Im schriftlichen Verfahren ist dann die Kostenentscheidung I. Instanz abgeändert worden.

Die Gegenseite meldet jetzt ihre Kosten wie folgt an: 0,5 Gebühr nach 3500 VV. Meine Frage: bekomme ich hier nicht die Gebühr nach 3200 VV??? Oder liege ich da komplett falsch?

Für Ihre Eure Antworten schon einmal vielen Dank im voraus!

LG Nadine
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#2

16.11.2015, 10:35

Eine F-Sache? :kopfkratz
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#3

16.11.2015, 10:45

Ja genau
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#4

16.11.2015, 11:01

Da ist dann wieder jemand darauf reingefallen, dass im F-Bereich die "Berufung" schwachsinnigerweise Beschwerde heißt. Diese Beschwerde stellt, wie richtig gesagt, die II. Instanz dar und hat mithin nichts mit der Beschwerdegebühr nach Nr. 3500 VV RVG zu tun. Du liegst also richtig.
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#5

16.11.2015, 11:14

Prima, hatte ich es mir doch gedacht!! Dankeschön!!!
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