Beschwerde gg. gesamten Beschluß dann nur noch wg. Kosten
Verfasst: 16.11.2015, 10:18
Hallo
Muss hier einen Kostenausgleichungsantrag machen. Die Gegenseite hatte gegen den Beschluss I. Instanz Beschwerde eingelegt. In der Beschwerdebegründung wurde noch Abänderung des gesamten Beschlusses beantragt. Nach ewigem Hin- und Hergeschreibe nahm die Gegenseite die Beschwerde in der Hauptsache zurück und es sollte nur noch über die Kostenentscheidung I. Instanz entschieden werden. Im schriftlichen Verfahren ist dann die Kostenentscheidung I. Instanz abgeändert worden.
Die Gegenseite meldet jetzt ihre Kosten wie folgt an: 0,5 Gebühr nach 3500 VV. Meine Frage: bekomme ich hier nicht die Gebühr nach 3200 VV??? Oder liege ich da komplett falsch?
Für Ihre Eure Antworten schon einmal vielen Dank im voraus!
LG Nadine
Muss hier einen Kostenausgleichungsantrag machen. Die Gegenseite hatte gegen den Beschluss I. Instanz Beschwerde eingelegt. In der Beschwerdebegründung wurde noch Abänderung des gesamten Beschlusses beantragt. Nach ewigem Hin- und Hergeschreibe nahm die Gegenseite die Beschwerde in der Hauptsache zurück und es sollte nur noch über die Kostenentscheidung I. Instanz entschieden werden. Im schriftlichen Verfahren ist dann die Kostenentscheidung I. Instanz abgeändert worden.
Die Gegenseite meldet jetzt ihre Kosten wie folgt an: 0,5 Gebühr nach 3500 VV. Meine Frage: bekomme ich hier nicht die Gebühr nach 3200 VV??? Oder liege ich da komplett falsch?
Für Ihre Eure Antworten schon einmal vielen Dank im voraus!
LG Nadine