Muss hier Beratungsgebühr angerechnet werden?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Muschel
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#1

16.11.2015, 08:34

Wir wurden im August 2013 von einer Mdt. bzgl. einer Beratung aufgesucht. Die Beratung haben wir mit deren RSV abgerechnet (genau am 14.08.2013).

Am 16.09.2015 suchte uns die Mdt in derselben Angelegenheit wieder auf. Diesmal sind wir außergerichtlich tätig gewesen. Die RSV haben wird darüber informiert und im Ende abgerechnet. Da die Beratung mehr als 2 Jahre her war, habe ich die Gebühr für die Beratung nicht angerechnet.

Jetzt kommt die Mitteilung der RSV, dass die Kosten abzüglich der Beratungsgebühr überwiesen werden. Ist das korrekt. Ab wann beginnt die 2 Jahres-Frist? Erst zum Jahresende? :kopfkratz
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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#2

16.11.2015, 09:20

Im Gesetz steht zwei Kalenderjahre, nicht zwei Jahre. Damit können bei Euch erst 2016 Gebühren ohne Anrechnung anfallen (<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> RVG 21. Auflage § 15 Rn. 125).
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Muschel
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#3

16.11.2015, 09:40

Danke, hatte ich überlesen
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#4

16.11.2015, 10:02

Macht ja nix. ;)
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