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Kostenfestsetzung beim Zwischenurteil

Verfasst: 13.11.2015, 12:01
von suitan
Hallo Zusammen,

wir haben einen Fall vor dem LG München I, dort ruht das Verfahren wegen Insolvenz der Klägerin. Der Inso-Verwalter hat jetzt das Verfahren wieder aufgenommen und einen SS an das LG eingereicht. Durch das LG München I ist jedoch ein Zwischenurteil ergangen, dass das Verfahren weiter ruht, der SS nicht zulässig sei und dass die Klägerin die Kosten des Verfahrens trägt. Da ich noch nie ein Zwischenurteil hatte würde ich nun gerne wissen, ob ich denn hier bereits einen KFA stellen kann?

lg suitan

Re: Kostenfestsetzung beim Zwischenurteil

Verfasst: 13.11.2015, 12:38
von Laska
Hallo,

seid ihr Beklagtenvertreter?

Enthält das Urteil eine Kostenentscheidung?

Re: Kostenfestsetzung beim Zwischenurteil

Verfasst: 13.11.2015, 18:21
von 13
...und dass die Klägerin die Kosten des Verfahrens trägt.


:kopfkratz

Re: Kostenfestsetzung beim Zwischenurteil

Verfasst: 18.11.2015, 15:25
von suitan
wir sind in diesem Fall der Beklagtenvertreter. Und ja, im Zwischenurteil ist eine Kostenentscheidung ergangen.

Re: Kostenfestsetzung beim Zwischenurteil

Verfasst: 18.11.2015, 15:31
von Geniesserin
Zwischenurteil kenne ich auch nicht, aber beim Insolvenz ist das gesamte Verfahren mWn unterbrochen, auch die Kostenfestsetzung.

Re: Kostenfestsetzung beim Zwischenurteil

Verfasst: 18.11.2015, 20:26
von Laska
suitan hat geschrieben:wir sind in diesem Fall der Beklagtenvertreter. Und ja, im Zwischenurteil ist eine Kostenentscheidung ergangen.
Wie lautet diese genau?