Hallo Zusammen,
wir haben einen Fall vor dem LG München I, dort ruht das Verfahren wegen Insolvenz der Klägerin. Der Inso-Verwalter hat jetzt das Verfahren wieder aufgenommen und einen SS an das LG eingereicht. Durch das LG München I ist jedoch ein Zwischenurteil ergangen, dass das Verfahren weiter ruht, der SS nicht zulässig sei und dass die Klägerin die Kosten des Verfahrens trägt. Da ich noch nie ein Zwischenurteil hatte würde ich nun gerne wissen, ob ich denn hier bereits einen KFA stellen kann?
lg suitan
Kostenfestsetzung beim Zwischenurteil
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...und dass die Klägerin die Kosten des Verfahrens trägt.
~ Grüßle ~
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Zwischenurteil kenne ich auch nicht, aber beim Insolvenz ist das gesamte Verfahren mWn unterbrochen, auch die Kostenfestsetzung.
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Wie lautet diese genau?suitan hat geschrieben:wir sind in diesem Fall der Beklagtenvertreter. Und ja, im Zwischenurteil ist eine Kostenentscheidung ergangen.
Liebe Grüße