Auslagenpauschale bei Erstberatung für Korrespondenz mit RSV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Melli247
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#1

03.11.2015, 08:27

Hallo Ihr Lieben,

wir haben Mdt. mündlich in unserer Kanzlei beraten. Danach haben wir bei seiner RSV um Deckungszusage für die Erstberatung gebeten. Die RSV hatte Rückfragen, so dass wir mit dieser noch korrespondieren mussten.

Ich habe nunmehr zusätzlich zur Erstberatung die Auslagenpauschale abgerechnet (zumindest versucht), die die RSV nun gestrichen hat.

Hatte jmd. hier schon einmal einen solchen Fall? Darf ich die AP abrechnen, gibt es eine Fundstelle?

Die Suchfunktion hat mir leider kein konkretes Ergebnis geliefert!

:thx LG Melli
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Anahid
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#2

03.11.2015, 09:06

Nein, darfst Du nicht. Die Tätigkeit gegenüber der RSV ist eine eigene Angelegenheit. Wenn Ihr das als "Service" für den Mandanten macht, dann ist das so.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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