Ich habe mal ne Frage.
Als Gegenstandswert in einem Beschwerdeverfahren vor dem LAG habe ich den Hilfswert von 5.000,00 EUR angegeben. Jetzt habe ich in der Beschwerdebegründung zwei Anträge. Erhöht sich der Gegenstandswert auf 10.000,00 EUR?
LG
Landesarbeitsgericht Beschwerdeverfahren Streitwert
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Es geht um ein Einstellungsverfahren. Dort wurden in der Beschwerdebegründung Antrag zu 1 (Bewerbungsverfahren wiederholen) und Antrag zu 2 (Hinweis des Arbeitgebers auf § ...SGB IX rechtswidrig) gestellt.
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Warum beantragt Ihr keine Streitwertfestsetzung? Einfach mal in Arbeitsrechtssachen den Auffangwert ansetzen, ist m.E. nicht der richtige Weg.
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