Landesarbeitsgericht Beschwerdeverfahren Streitwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Putt_Putt
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#1

23.10.2015, 10:17

Ich habe mal ne Frage.

Als Gegenstandswert in einem Beschwerdeverfahren vor dem LAG habe ich den Hilfswert von 5.000,00 EUR angegeben. Jetzt habe ich in der Beschwerdebegründung zwei Anträge. Erhöht sich der Gegenstandswert auf 10.000,00 EUR?

LG :thx
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niva
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#2

23.10.2015, 10:19

ein bisschen mehr Sachverhalt brauchen wir schon, um dir da helfen zu können.
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Putt_Putt
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#3

23.10.2015, 10:22

Es geht um ein Einstellungsverfahren. Dort wurden in der Beschwerdebegründung Antrag zu 1 (Bewerbungsverfahren wiederholen) und Antrag zu 2 (Hinweis des Arbeitgebers auf § ...SGB IX rechtswidrig) gestellt.
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Anahid
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#4

23.10.2015, 13:07

Warum beantragt Ihr keine Streitwertfestsetzung? Einfach mal in Arbeitsrechtssachen den Auffangwert ansetzen, ist m.E. nicht der richtige Weg.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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