mehrere Auftraggeber, nur einer RSV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nadaa
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#1

22.10.2015, 14:03

Hallo zusammen,

ich beötige da mal eure Hilfe bzw. eure Meinungen, ich suche mich da schon dumm und dusselig... :frust

Wir haben in einer Sache 2 Mandanten (Kläger) verteten. Sache ist durch Vgl. erledigt, Kostenquotelung. Kfa gestellt, KfB ergangen, alles kein Problem, Gegenseite hat zwischenzeitlich auch gezahlt.

Meine Frage nun:
Die Differenz der uns zustehenden Gebühren und der von der Gegenseite gezahlten kann ich ja jetzt ggü den Mandanten geltend machen. Jetzt hat aber einer davon eine RSV und der andere nicht. Meine erste Überlegung war einfach 2 Rechnungen ausstellen, eine an Mdt A mit Differenz:2 und eine an Mdt B mit Differenz:2 und dann die Rechnung von Mdt A an dessen RSV.

Meine Anwältin meinte aber jetzt das würde so nicht gehen, ich soll einfach die komplette Rechnung (gleichlautend mit Kfa abzgl. Zahlung Gegenseite) an die RSV von Mdt A schicken. Aber die RSV wird mir doch 'nen Vogel zeigen, wenn die die Erhöhung für Mdt B mitzahlen müssen oder? :kopfkratz

Was meint ihr dazu?

LG
Nadaa
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#2

22.10.2015, 14:18

:wink1 Hallo,
Nadaa hat geschrieben: Aber die RSV wird mir doch 'nen Vogel zeigen, wenn die die Erhöhung für Mdt B mitzahlen müssen oder? :kopfkratz
Ganz sicher.
Korrekterweise rechnest du vollständig ab, abzüglich Zahlung auf Kfb, und teilst den Rest durch 2.
LG
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#3

22.10.2015, 14:30

Ja, das war ja auch mein Gedanke, aber die Anwältin meinte das wäre nicht richtig bzw. ich soll das nicht so machen, da die Mdten ja quasi als Gesamtschuldner auftreten. Da könnte ich rein theoretisch ja die restlichen Gebühren von einem der beiden anfordern, das Aufteilen würden wir aus Kulanz machen.... :nachdenk
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#4

22.10.2015, 14:35

Nadaa hat geschrieben:das Aufteilen würden wir aus Kulanz machen.... :nachdenk
das ist so aber nicht richtig.
Beide Mdten haben euch beauftragt, oder? Versuch mal, der RSV die ganze Rechnung überzuhelfen. Die werden dir was husten. Genauso der andere Mdt, solltest du ihm die komplette Rechnung aufgeben. ZUgegeben, die Aufteilung kostet ein Blatt Papier, etwas Toner und 0,62 € Porto mehr. Aber daran sollte es ja wohl nicht scheitern, oder? ;)
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#5

22.10.2015, 14:55

Ich muss Icerose leicht widersprechen. Was die RSV angeht, so hat sie Recht. Die RSV wird nicht mehr zahlen, als den Hälfteanteil, den der VN zu zahlen hätte. Dennoch ist es so, dass Ihr bei Gesamtschuldnerschaft die Forderung sowohl von dem einen als auch dem anderen Mandanten komplett fordern könnt. Die Aufteilung im Innenverhältnis ist Sache der Mandanten. Allerdings könnt Ihr dies auch nur von den Mandanten verlangen, nicht aber von hinter den Mandanten stehenden Versicherern. Vielleicht versuchst Du das Deiner Chefin so mal zu erklären.
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#6

22.10.2015, 15:10

Danke Anahid,

so haben wir das zwischenzeitlich auch schon aufgebröselt und ausdiskutiert. 8)

Meine Anwältin ist jetzt so weit, dass sie noch einen Anwalt dazu geholt hat und wir diskutieren alle möglichen Vor- und Nachteile :lolaway

Der einfachste Weg wäre ja so wie ich und icerose geschrieben haben: Einfach Summe : 2 , an RSV Mdt A und Mdt B schicken und gut ist. Da muss man dann allerdings bei beiden Rechnungen darauf aufmerksam machen, dass der eine für den Fall der Nichtzahlung des anderen haftet.

Variante 2: Einfach komplette Rechnung an RSV von Mdt A, warten bis die antworten "haben Betrag xy überwiesen", Schreiben an Mdt A schicken, den Rest anfordern und er soll das selber mit Mandant B aushandeln.

Ich warte jetzt einfach nur auf die Entscheidung wie ich es machen soll :vogel
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#7

22.10.2015, 15:12

Nadaa hat geschrieben:Da muss man dann allerdings bei beiden Rechnungen darauf aufmerksam machen, dass der eine für den Fall der Nichtzahlung des anderen haftet.
gut aufgepasst - :thx
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#8

22.10.2015, 15:21

Nadaa hat geschrieben:Da muss man dann allerdings bei beiden Rechnungen darauf aufmerksam machen, dass der eine für den Fall der Nichtzahlung des anderen haftet.
Darum adressiere ich die Rechnung an sämtliche Mandanten, die als Gesamtschuldner haften und schreibe unten drunter, dass die Rechnungsadressaten für den Ausgleich der Rechnung gesamtschuldnerisch haften. ;)
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