Zwei Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung!?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sternchen290681
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#1

22.10.2015, 09:36

Hey guten Morgen Ihr Lieben.
Ich stehe grade auf dem Schlauch und brauche Hilfe!

Wir haben zwei Verfahren von Eheleuten mit Kind vor dem Verwaltungsgericht (Ehemann + Ehefrau mit Kind).
Nun wurden die zwei Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung per Beschluss verbunden, ein Termin fand statt und im Urteil steht, dass die Verfahren nun wieder getrennt werden.
Was rechne ich denn da ab?

Jeweils die Verfahrensgebühr und für jede Partei eine Terminsgebühr oder gibts die dann zusammen nur einmal? :kopfkratz

Danke für Eure Hilfe...
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Liesel
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#2

22.10.2015, 10:00

Bisher jeweils VG und eine TG aus zusammengerechnetem SW.
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