Hey guten Morgen Ihr Lieben.
Ich stehe grade auf dem Schlauch und brauche Hilfe!
Wir haben zwei Verfahren von Eheleuten mit Kind vor dem Verwaltungsgericht (Ehemann + Ehefrau mit Kind).
Nun wurden die zwei Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung per Beschluss verbunden, ein Termin fand statt und im Urteil steht, dass die Verfahren nun wieder getrennt werden.
Was rechne ich denn da ab?
Jeweils die Verfahrensgebühr und für jede Partei eine Terminsgebühr oder gibts die dann zusammen nur einmal?
Danke für Eure Hilfe...
Zwei Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung!?
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 117
- Registriert: 11.09.2006, 13:41
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Bisher jeweils VG und eine TG aus zusammengerechnetem SW.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)