Kosten des Gerichtsvollziehers
Verfasst: 09.10.2015, 12:24
Hallo zusammen,
ich weiß zwar nicht genau, ob ich in der richtigen Kategorie schreibe, aber ich hoffe, ihr könnt mir trotzdem weiter helfen.
Wir haben im April 2014 einen ZV-Auftrag mit Abnahme des Vermögensverzeichnisses gestellt. Nunmehr bekommen wir nach über einen Jahr die Vermögensauskunft. Der Vermögensauskunft ist zu entnehmen, dass der GV für weitere 5 Gläubiger die Vermögensauskunft abgenommen hat.
Darf der GV für jeden Gläubiger die Gebühren für die
-Abnahme der Vermögensauskunft und
- WG-Pauschale
verlangen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und jetzt schon
LG Nicole
ich weiß zwar nicht genau, ob ich in der richtigen Kategorie schreibe, aber ich hoffe, ihr könnt mir trotzdem weiter helfen.
Wir haben im April 2014 einen ZV-Auftrag mit Abnahme des Vermögensverzeichnisses gestellt. Nunmehr bekommen wir nach über einen Jahr die Vermögensauskunft. Der Vermögensauskunft ist zu entnehmen, dass der GV für weitere 5 Gläubiger die Vermögensauskunft abgenommen hat.
Darf der GV für jeden Gläubiger die Gebühren für die
-Abnahme der Vermögensauskunft und
- WG-Pauschale
verlangen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und jetzt schon
LG Nicole