Gebührenrechnung bei Teil-Anerkenntnis

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Astunz
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#11

25.09.2015, 10:40

Danke!!!
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#12

26.11.2015, 20:36

ich hätte auch noch eine Frage:

Wir haben ein Teil-Annerkenntnisurteil vorliegen. Der GW wurde wie folgt festgesetzt: GW ab... (Klageerhebung) 5.600 EUR, GW ab ... 3.600,00 EUR
VB bleibt aufrecht erhalten. Termin fand keiner statt. Wir tragen 90 % u. Gegner 10 %.

Ansetzen würde ich im KAA die 3100 aus 5600,00 € aber was ist mit einer Einigungsgebühr?? Bekomme ich die? Ich denke nicht, aber ich bin mir so unsicher.
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Maddien
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#13

26.11.2015, 20:47

Wo soll da auch nur ansatzweise eine Einigungsgebühr entstanden sein?
läuft...
:huch
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#14

26.11.2015, 20:58

Ich war so verwirrt, weil mein Chef ständig von der EG gesprochen hat. Schön langsam lasse ich mich schon verrückt von ihm machen .. Danke für deine Antwort und schönen Abend.
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Liesel
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#15

27.11.2015, 09:53

148 hat geschrieben:Wir haben ein Teil-Annerkenntnisurteil vorliegen. .
Terminsgebühr?
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