KFA bei Untervollmacht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Astunz
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#1

18.09.2015, 09:31

Hallo,

wir sind Hauptbevollmächtigte in einem Verfahren vor dem AG. Eine Unterbevollmächtigte hat den Termin wahrgenommen. Ich soll nun Kostenfestsetzung beantragen und frage mich, ob ich die Kosten für die Unterbevollmächtigte mit in den KFA nach § 106 ZPO aufnehmen muss.
Meine Abrechnung würde dann so aussehen:

1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG
abzgl. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG i. H. v. 0,65
1,2 Terminsgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3104 VV RVG
0,65 Verfahrensgebühr bei Vertretung in einem Termin gem. Nr. 3401, 3100 VV RVG
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
+ Abwesenheitsgeld und Fahrtkosten für die Unterbevollmächtigte+ USt.

Ist das o.k. ?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe
Astrid
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#2

18.09.2015, 10:20

Wieso entstehen Reisekosten für die UBV? Man beauftragt doch einen Terminsvertreter, um genau diese Kosten einzusparen.
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Geniesserin
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#3

18.09.2015, 10:38

Ich kenne es nur so, dass der UBV eine Rechnung für die Kostenfestsetzung ausstellt. Ausgestellt auf das Gericht, erforderlichenfalls netto und mit den tatsächlich entstandenen Gebühren.
Wir beantragen dann nur noch die Verfahrensgebühr Kosten des UBV und fügen dessen Rechnung bei.
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#4

18.09.2015, 12:00

Geniesserin hat geschrieben:Ich kenne es nur so, dass der UBV eine Rechnung für die Kostenfestsetzung ausstellt. Ausgestellt auf das Gericht, erforderlichenfalls netto und mit den tatsächlich entstandenen Gebühren.
Wir beantragen dann nur noch die Verfahrensgebühr Kosten des UBV und fügen dessen Rechnung bei.
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#5

18.09.2015, 12:15

Geniesserin hat geschrieben:Ich kenne es nur so, dass der UBV eine Rechnung für die Kostenfestsetzung ausstellt. Ausgestellt auf das Gericht, erforderlichenfalls netto und mit den tatsächlich entstandenen Gebühren.
Wir beantragen dann nur noch die Verfahrensgebühr Kosten des UBV und fügen dessen Rechnung bei.
Wir machen das genauso.^^
Liebe Grüße

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Astunz
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#6

18.09.2015, 13:10

Vielen Dank! Das war natürlich Quatsch mit den Fahrtkosten.
so machen wir das.

Liebe Grüße
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#7

22.10.2015, 13:27

Wir haben hier gerade einen Fall in dem wir UB sind.
Wahrgenommen wurde nur ein Termin.
Meine Rechnung würde dann so aussehen:

0,65 Verfahrensgeb. Nr. 3401 i.V.m. 3100 VV RVG
1,2 Terminsgeb. Nr. 3402 i.V.m. 3104 VV RVG
PT-Pauschale
19 % USt.

Die Fahrtkosten und Tage-Abwesenheitsgeld werden soweit ich verstanden habe ausgelassen?

Mit dem BV ist folgende Gebührenteilung vereinbart:
"hinsichtlich festsetzungsfähige Kosten"
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#8

22.10.2015, 13:31

Richtig, denn Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder wären bei Euch nicht festsetzungsfähig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#9

22.10.2015, 13:33

Quelle hat geschrieben:Mit dem BV ist folgende Gebührenteilung vereinbart:
"hinsichtlich festsetzungsfähige Kosten"
:kopfkratz :schock Na hoffentlich erging keine KGE zu Lasten des Mandanten.

Entstanden sind die von dir aufgelisteten Gebühren. Ob diese "festsetzungsfähig" sind, wissen wir nicht.
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#10

22.10.2015, 13:46

:thx
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