Mehrvergleich im sozialgerichtl. Verfahren
Verfasst: 03.09.2015, 09:04
Hallo,
ich habe hier eine Sache, wo mehrere Klagen vor dem Sozialgericht verhandelt wurden und ein Vergleich geschlossen wurde. Durch den Vergleich wurden auch zwei Widerspruchsverfahren mit erledigt, die noch nicht rechtshängig waren. Hat irgendjemand eine Ahnung, wie ich das abrechnen kann. Es wäre ja theoretisch für die Widerspruchsverfahren Vergleichsgebühr gem. 1005 VV RVG und für die Klageverfahren gem. 1006 VV RVG entstanden. Ist das dann ein Mehrvergleich wie im Zivilrecht? Ich habe keinen blassen Schimmer und habe auch nichts gefunden.
Danke schon mal im Voraus.
ich habe hier eine Sache, wo mehrere Klagen vor dem Sozialgericht verhandelt wurden und ein Vergleich geschlossen wurde. Durch den Vergleich wurden auch zwei Widerspruchsverfahren mit erledigt, die noch nicht rechtshängig waren. Hat irgendjemand eine Ahnung, wie ich das abrechnen kann. Es wäre ja theoretisch für die Widerspruchsverfahren Vergleichsgebühr gem. 1005 VV RVG und für die Klageverfahren gem. 1006 VV RVG entstanden. Ist das dann ein Mehrvergleich wie im Zivilrecht? Ich habe keinen blassen Schimmer und habe auch nichts gefunden.
Danke schon mal im Voraus.