Anrechnung GG 2300 auf VG ZV 3309

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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knypcia
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#1

31.08.2015, 13:13

Hallo,

im Grunde steht die Frage im Betreff: Muss ich eine Geschäftsgebühr (Titel von Mandant selber erlangt, Ratenzahlungsvereinbarung gehabt, Schuldner plötzlich aufgehört zu zahlen) für ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben. Danach wollte der Schuldner kurz zum Chef kommen, kam zum Termin aber nicht. Wir haben wieder geschrieben und mitgeteilt, dass nach Fristablauf eben Vollstreckung betrieben wird.

Muss ich nun die 2300 auf die 3309 anrechnen?RA-Micro von selbst macht es nicht, aber ich bin mir da leider nicht so sicher.

Hoffe, ihr könnt helfen!
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Liesel
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#2

31.08.2015, 13:15

Nachdem bereits ein vollstreckbarer Titel vorlag, konnte keine 2300 mehr entstehen.
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niva
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#3

31.08.2015, 13:15

hier ist doch gar keine 2300 entstanden.
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knypcia
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#4

31.08.2015, 13:17

Und weshalb nicht?Wir haben doch zuvor Schreiben gefertigt, bevor Weiteres passieren sollte.
Pitt
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#5

31.08.2015, 13:23

Das war eine Vollstreckungsankündigung und für die gibt's eine 0,3 nach 3309 VV RVG. Wenn's dann nach Fristablauf z. B. zum ZV-Auftrag kommt, bleibt es bei einer 0,3 Verfahrensgebühr.
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