Re: Antragsgegner keine Gesamtschuldner - Kostenfrage
Verfasst: 02.09.2015, 10:20
Im MB-Antrag steht aber auf jeden Fall drin, dass die Antragsgegner keine Gesamtschuldner sind......
Forum und Portal für Rechtsanwaltsfachangestellte und Notarfachangestellte
https://www.foreno.de/
Ach stimmt......ich war grad auf dem Holzdampfer. Also.....das mit der Unternummer stimmt auf jeden Fall. Bedeutet: Die Gegenseite hat Mahnbescheid beantragt, hat zwei Antragsgegner angegeben, aber Gesamtschuldnerschaft nicht angekreuzt. Das Streitgericht hatte sich dann bei Widerspruch zu 2 Verfahren entschieden, da ja keine Gesamtschuldnerschaft besteht (wobei man auch Klagehäufung annehmen könnte) und die Gegenseite hat erst im Laufe des Verfahrens klargestellt (wahrscheinlich bereits bei der Anspruchsbegründung), dass hier Gesamtschuldner vorliegen.Maddien hat geschrieben:Nein! Dann steht da "Der Antragsgegner wird als Gesamtschuldner in Anspruch genommen mit
1. Geschäftsnummer
2.Geschäftsnummer
usw