Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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KaTh
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#1
28.08.2015, 09:39
Meine Frage:
Im Widerspruchsverfahren hat das Jobcenter eine Kostenübernahme in Höhe von 30 von 100 zugesagt (die ich bis jetzt noch nicht abgerechnet habe).
In dem darauf folgenden Klageverfahren hat nunmehr das SG das Jobcenter zu einer Kostentragung der "entstandenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen außergerichtlichen Kosten zu 2/3" verpflichtet.
Kann ich denn nun auch für das Widerspruchsverfahren 2/3 gegenüber dem Jobcenter abrechnen?
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Liesel
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#2
28.08.2015, 09:40
Ja.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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KaTh
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#3
28.08.2015, 09:45
Das ging ja schnell!!
Danke