Was muss ich abrechnen? (Mahnverfahren + streitig. Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Vorzimmerlöwe
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#1

27.08.2015, 15:47

Hallo :wink1

Ich mache neuerdings (seit 20 Jahren wieder) Mahnsachen und habe leider keine Ahnung, wie man das jetzt abrechnet.
Habe natürlich schon mal versucht, mich schlau zu machen. Also normales Mahnverfahren abzurechnen, ist jetzt nicht das Problem, aber ich komme mit dem Anrechnen nicht so richtig klar und zwar liegt der Fall wie folgt:

Ich hatte Mahnantrag gestellt. Gegner hat Widerspruch eingelegt. Rechtsstreit wurde an zuständiges Streitgericht abgegeben. Nun ist VU ergangen.

Ich würde jetzt abrechnen:
1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 + 3305
0,5 Terminsgebühr nach 3105


Liege ich damit richtig?

LG
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Liesel
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#2

27.08.2015, 15:51

Die 3305 ist komplett auf die 3100 anzurechnen.
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pirlanta
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#3

27.08.2015, 15:56

anzurechnen 0,65 nach Wert bis ____ € Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG

Immer im gerichtlichen Verfahren bis zur Hälfte anrechnen :)
tiko73

#4

27.08.2015, 15:58

pirlanta hat geschrieben:anzurechnen 0,65 nach Wert bis ____ € Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG

Immer im gerichtlichen Verfahren bis zur Hälfte anrechnen :)
Nein, nicht immer. Bitte vorsichtig mit solch pauschalen Aussagen!
Vorzimmerlöwe
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#5

27.08.2015, 16:08

Und was genau müsste ich da jetzt abrechnen? :kopfkratz

0,65 Verfahrensgebühr + 0,5 Terminsgebühr?
pirlanta
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#6

27.08.2015, 16:11

Naja in Ihrem Fall muss Sie aber bis zur Hälfte abrechnen also eine 0,65 auf die Verfahrensgebühr
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#7

27.08.2015, 16:13

pirlanta hat geschrieben:anzurechnen 0,65 nach Wert bis ____ € Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG

Immer im gerichtlichen Verfahren bis zur Hälfte anrechnen :)
Vor allem ist diese Aussage, wenn es um die Anrechnung der VG des Mahnverfahrens auf die VG des streitigen Verfahrens geht, vollständig falsch.

@ Vorzimmerlöwe

Du müsstest wie folgt abrechnen

1,0 VG Nr. 3305 VV RVG
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG

1,3 VG Nr. 3100 VV RVG
Anrechnung 1,0 VG Nr. 3305 VV RVG
0,5 TG Nr. 3105 VV RVG
Auslagenpauschale
MwSt
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tiko73

#8

27.08.2015, 16:17

pirlanta hat geschrieben:Naja in Ihrem Fall muss Sie aber bis zur Hälfte abrechnen also eine 0,65 auf die Verfahrensgebühr
Nein! Es steht nichts davon da, dass hier eine GG entstanden ist.
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#9

27.08.2015, 16:33

@Vorzimmerlöwe

Pack auf jeden Fall noch die GK mit in die Rechnung (0,5 + 2,5 Geb.).^^
Liebe Grüße

Bild
Vorzimmerlöwe
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#10

27.08.2015, 16:40

Vielen Dank für die tollen Antworten :huepf


Ich hätts komplett falsch gemacht :patsch
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