Abrechnung Strafrecht Freispruch

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Naturini
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1269
Registriert: 04.12.2007, 10:53
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Lübeck

#1

27.08.2015, 11:14

Hallo,

ich habe hier eine Strafsache die ich abgerechnet habe. Mdtin ist freigesprochen worden. Im Urteil steht drin, dass sie die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Ich habe die Wahlverteidigergebühren genommen wegen Freispruch. Das Gericht sagt jetzt, dass ich aufgrund der Beiordnung die Pflichtverteidigergebühren abrechnen muss. Ist es nicht so, dass ich bei Freispruch die Wahlverteidigergebühren nehmen kann?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14402
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

27.08.2015, 11:20

Wenn Die Mandantin die Kosten tragen muss, wie kommst Du dann darauf, WV-Gebühren gegen die Staatskasse geltend zu machen? Allein die Kostenentscheidung zählt.
Naturini
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1269
Registriert: 04.12.2007, 10:53
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Lübeck

#3

27.08.2015, 11:21

Hatte ich auch so im Hinterkopf aber meine Chefin meinte wegen Freispruch soll ich die Wahlverteidigergebühren abrechnen.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

27.08.2015, 11:22

Die Wahlverteidigergebühren bekommst du nur, wenn die Staatskasse die Kosten zu tragen hat.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Naturini
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1269
Registriert: 04.12.2007, 10:53
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Lübeck

#5

27.08.2015, 11:51

Ok vielen Dank!
Antworten