Hallo,
ich habe hier eine Strafsache die ich abgerechnet habe. Mdtin ist freigesprochen worden. Im Urteil steht drin, dass sie die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Ich habe die Wahlverteidigergebühren genommen wegen Freispruch. Das Gericht sagt jetzt, dass ich aufgrund der Beiordnung die Pflichtverteidigergebühren abrechnen muss. Ist es nicht so, dass ich bei Freispruch die Wahlverteidigergebühren nehmen kann?
Abrechnung Strafrecht Freispruch
- Adora Belle
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Wenn Die Mandantin die Kosten tragen muss, wie kommst Du dann darauf, WV-Gebühren gegen die Staatskasse geltend zu machen? Allein die Kostenentscheidung zählt.
- Liesel
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Die Wahlverteidigergebühren bekommst du nur, wenn die Staatskasse die Kosten zu tragen hat.
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