Terminsgebühr bei Versäumnisurteil

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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zmaus2003
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#1

26.08.2015, 16:44

Hallo Ihr Lieben,

habe folgendes Problem:

VU ergangen, da Gegner zum Termin nicht erschienen ist
lt. Protokoll wurde zum Streitwert verhandelt

0,5 oder 1,2 Terminsgebühr?? Was würdet Ihr sagen.

LG Nadine
Nadaa
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#2

26.08.2015, 16:50

Ich würde eine 1,2 ansetzen wenn schon protokolliert wurde, dass verhandelt wurde. Monieren können die immernoch :)
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
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zmaus2003
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#3

26.08.2015, 16:57

ist ja mein Problem - das Gericht hat bereits moniert, mit der Begründung, dass nicht zur Sache verhandelt worden ist ;(
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Adora Belle
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#4

26.08.2015, 17:07

Das wär ganz super, wenn du sowas schon im Sachverhalt schreiben würdest.

Das Gericht liegt m.E. falsch. Der Gesetzestext lautet:

Wahrnehmung eines Termins, in dem ... lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil, Versäumnisentscheidung oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird.

Es ist keine Verhandlung zur Sache erforderlich, sondern eben nur mehr als die o.g. Anträge. Auch die Erörterung zum Gegenstandswert reicht da aus.
Maddien
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#5

26.08.2015, 17:27

Eine Erörterung des Streitwerts dürfte auch eine Befassung mit den gestellten Anträgen beinhalten, sodass nicht nur ein Antrag auf VU gestellt wurde -> 1,2.

Nur meine Einschätzung ohne Belege :)
läuft...
:huch
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