Verwaltungsrechtliche Frage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BiancaB
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#1

26.08.2015, 08:36

Guten Morgen,
ich muss eine Vorschussrechnung in einer verwaltungsrechtlichen Angelegenheit erstellen:

Unser Mandant muss mit sofortiger Vollziehung seinen Führerschein abgeben. Wir legen jetzt Widerspruch gegen diesen Bescheid ein und beantragen außerdem die sofortige Vollziehung auszusetzen. Ebenfalls soll dann wohl Klage erhoben werden.

Kann ich jetzt für alle drei Anträge eine Gebühr abrechnen?

Also 2 x eine 1,3 Geschäftsgebühr und eine 1,3 Verfahrensgebühr?

Wegen des Streitwerts habe ich in der verwaltungsrechtlichen Streitwerttabelle nachgesehen. Bin mir nicht sicher, aber ich meine der Auffangwert ist der richtige Streitwert...oder liege ich da falsch?

Danke für Eure Hilfe.....
Maddien
Kennt alle Akten auswendig
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#2

26.08.2015, 08:51

Entziehung der Fahrerlaubnis = 46ff. Streitwertkatalog, Führerscheinklasse B (vermutlich?) = Auffangwert

Aussetzung der Vollziehung = eigene Angelegenheit mit 1/2 Streitwert

Geschäftsgebühr ist richtig.

Könnt Ihr denn sofort klagen und müsst nicht erst den Widerspruchsbescheid abwarten?
läuft...
:huch
BiancaB
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#3

26.08.2015, 09:10

Ich soll dem Mandanten sagen, welche Kosten ggf. auf ihn zukommen können mit allen Eventualitäten.

Wenn wir klagen würden, würde ich aber noch mal eine 1,3 Gebühr nach dem Auffangwert bekommen, oder?
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