Gerichtskostenvorschuss für Klage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Schmauser

#1

25.08.2015, 14:39

Wenn ihr eine Klage einreichen wollt, müssen ja 3,0 GK aus dem GW bezahlt werden.

Wie stellt ihr das dem Mandanten in Rechnung, bzw. wie sieht dann die Rechnung aus.

Wir haben Klage eingereicht mit Verrechnungsscheck (3,0 GK aus GW).
Aber ich sehe, dem Mandanten wurde keine RE gestellt, und ich soll sie jetzt machen.
Welche Gebühren stellt man da auf?
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#2

25.08.2015, 14:42

Jetzt mal grundsätzlich: Natürlich darfst Du alles fragen hier. Aber wir erwarten auch etwas Eigentinitiative und selber denken.
Mach mal einen Vorschlag, wie Du die Rechnung erstellen würdest. ;)
Und für alle Deine sonstigen Fragen, bitte auch erstmal Deinen Lösungsvorschlag mit einstellen, damit wir sehen, dass Du Dir erstmal selber Gedanken gemacht hast.
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Schmauser

#3

25.08.2015, 14:47

Ich hätte jetzt VerfG abgerechnet und dann bei Gerichtskosten die Summe eingetragen die meine Kollegin vom Mandanten als Gerichtskostenvorschuss verlangt hatte.

Bin aber nicht sicher ob das so stimmen würde.
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#4

25.08.2015, 14:51

Warum bist Du nicht sicher, ob das stimmt? Was verunsichert Dich?
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#6

25.08.2015, 15:03

Vertrau auf das, was Du gelernt hast. ;) Und selbst wenn mal was falsch ist: Wer arbeitet macht auch Fehler und kann daraus lernen. Nur wer nix tut, kann auch keine Fehler machen. :mrgreen:

Und ja, ich würde ich auch erst die VG abrechnen und die eingezahlten Gerichtskosten zusetzen. Wenn vorgerichtlich eine Tätigkeit war, muss die natürlich auch abgerechnet sein/werden und die Anrechnung nicht vergessen.
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