15,00 € Beratungsentgelt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Skyline
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#1

17.08.2015, 13:02

Hallo,

wenn ein Mandant die Gebühr/Pauschbetrag für die Beratung in Höhe von 15,00 € (kann mann ja vom Mandanten vor Beratung einziehen) bezahlt und ich diese einbuche muss mit oder ohne Mehrwertsteuer? Es gibt ja keine Rechnung dazu.

:thx
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icerose
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#2

17.08.2015, 13:03

dieser Betrag ist brutto, also inklusve Steuer. Die musst du ggf. rausrechnen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Helga
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#3

17.08.2015, 20:27

Hallo,-
warum schickst Du dem Mdt. keine Rechnung? Ggf. kann der das doch bei der Steuer als Werbungskosten oder Sonderausgaben ansetzen... Wir schicken dem Mandanten grundsätzlich eine Rechnung, wenn er eine Vergütung zahlt.
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