Abr. Scheidungsverfahren + VA + Kindesunterhalt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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§§-spielzeug
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#11

04.08.2015, 08:48

Also über den Versorgungsausgleich und den Kindesunterhalt wurde sich geeinigt.
Und jetzt taucht noch ein Problem auf =( Wir haben eine Paralelakte, wo wir schon mal BRH abgerechnet haben. Bewilligt wurde für "Finanzielle Auswirkungen der Scheidung"
Hierbei haben wir grundsätzlich über die Bankkonten geschrieben. Aber ein teil wegen der Höhe des Unterhalts haben wir auch besprochen.. Muss ich das jetzt anrechnen lassen oder nicht?
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BeeKey
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#12

04.08.2015, 10:01

§§-spielzeug hat geschrieben:Also über den Versorgungsausgleich und den Kindesunterhalt wurde sich geeinigt.
Dann würde ich so abrechnen:
BeeKey hat geschrieben:Die Rechnung würde also im Ganzen dann so aussehen, wenn du nach den Regelgebühren des RVG gehst:

1,3 (3100) aus 9.000 € = 659,10 €
+ 0,8 (3101) aus 4.000 € = 201,60 €
= 860,70 €
Probe gem. § 15 1,3
(höherer Gebührenansatz)
aus 13.000 € = 785,20 € = 785,20 €
+ 1,2 (3104) aus 13.000,00 € = 724,80 €
Zwischensumme = 1.510,00 €
1,0 (1003) aus dem Wert für den VA
(gerichtlich anhängig
bzw. rechtshängig) = 507,00 €
1,5 (1000) aus 4.000 €
(nicht rechtshängig) = 378,00 €
= 885,00 €
Probe gem. § 15 = 1,5 aus 13.000 € = 906,00 € = 885,00 €
+ 7002 = 20,00 €
Zwischensumme = 905,00 €
+ 7008 = 171,95 €
Endsumme = 1.076,95 €

Die Gesamtrechnung würde wie folgt aussehen, wenn Du nach VKH-Gebühren (Familiensache) gehst:

1,3 (3100) aus 9.000 € = 386,10 €
+ 0,8 (3101) aus 4.000 € = 201,60 €
= 587,70 €
Probe gem. § 15 1,3
(höherer Gebührenansatz)
aus 13.000 € = 417,30 € = 417,30 €
+ 1,2 (3104) aus 13.000,00 € = 385,20 €
Zwischensumme = 802,50 €
1,0 (1003) aus dem Wert für den VA
(gerichtlich anhängig
bzw. rechtshängig) = 297,00 €
1,5 (1000) aus 4.000 €
(nicht rechtshängig) = 378,00 €
= 675,00 €
Probe gem. § 15 = 1,5 aus 13.000 € = 481,50 € = 481,50 €
+ 7002 = 20,00 €
Zwischensumme = 501,50 €
+ 7008 = 95,29 €
Endsumme = 596,79 €
Wert nur für den VA, weil
Adora Belle hat geschrieben:
BeeKey hat geschrieben:Naja, zumindest nicht unbedingt. Wenn Ihr Euch z. B. über den VA geeinigt habt, dann schon.

Aber auch dann nur aus dem VA. Über die Scheidung selbst kann keine EG entstehen.
Abgesehen davon musst Du logischer Weise die Beträge dann anpassen. Der Wert für den VA selbst geht mir aus Deinen Streitwerten leider nicht hervor.

Und zu dem:
§§-spielzeug hat geschrieben:Und jetzt taucht noch ein Problem auf =( Wir haben eine Paralelakte, wo wir schon mal BRH abgerechnet haben. Bewilligt wurde für "Finanzielle Auswirkungen der Scheidung"
Hierbei haben wir grundsätzlich über die Bankkonten geschrieben. Aber ein teil wegen der Höhe des Unterhalts haben wir auch besprochen.. Muss ich das jetzt anrechnen lassen oder nicht?
Hier bin ich mir unsicher :kopfkratz. Muss irgendwie nochmal :nachdenk
Immer Positiv denken, auch wenn es schwer fällt..... :yeah
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§§-spielzeug
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#13

04.08.2015, 11:01

Okay, da muss ich heute noch mal ran an die Rechnung. VIELEN DANK!!

Und wäre echt super wenn dir zum letzten noch was einfällt. Ich bin echt ratlos :S
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#14

05.08.2015, 16:36

Hallöchen :wink1 Da hast Du aber auch ein kompliziertes Ding :ohmann. Aber gut schauen wir mal. :kopfhoch
§§-spielzeug hat geschrieben:Und jetzt taucht noch ein Problem auf =( Wir haben eine Paralelakte, wo wir schon mal BRH abgerechnet haben. Bewilligt wurde für "Finanzielle Auswirkungen der Scheidung"
Hierbei haben wir grundsätzlich über die Bankkonten geschrieben. Aber ein teil wegen der Höhe des Unterhalts haben wir auch besprochen.. Muss ich das jetzt anrechnen lassen oder nicht?
Also ich fasse mal zusammen wie ich das Ganze verstehe:

1. Eure Mandantschaft hat sich über finanzielle Auswirkungen der Scheidung beraten lassen und später habt ihr außergerichtlich schon einmal versucht alles (Bankkonten, Unterhalt) soweit möglich vor dem Gerichtsverfahren zu regeln.

2. Es sieht für mich aus, als ob die Akten iwie zusammengehören und getrennt aber angelegt wurden (= eine Akte (Bankkonten, Unterhalt) außergerichtlich, eine Akte (Scheidung, VA) gerichtlich).

3. Liege ich richtig, dass in der Akte wo es um die Bankkonten ging nichts über Gericht gelaufen ist?
4. Liege ich auch richtig damit, dass es bei den Bankkonten um die Höhe des Kontostandes etc. ging zwecks VA?
5. Liege ich weiterhin damit richtig, dass es bezüglich des Unterhalts in der Akte auch erst mal nur um Auskunft der Gegenseite und "Vorabberechnung" des Unterhalts stattgefunden hat, was die GEG zahlen müsste?
6. Welche RVG Nr. habt Ihr bei Beratungshilfe abgerechnet?

Ich habe da nämlich eine Idee wie es abgerechnet werden könnte, aber um hier weitergehendes zu erklären und Dir möglichst eine zumindest relativ vernünftige Antwort geben zu können, wäre es sehr nett wenn Du die soeben aufgezählten Punkte kurz beantworten könntest, denn wenn mein Gedanke richtig läuft, dann
§§-spielzeug hat geschrieben:. Muss ich das jetzt anrechnen lassen oder nicht?
musst Du die BRH nicht auf das gerichtliche anrechnen.

Ich freue mich auf Deine kurze Antwort.

Bis dahin

Sonnige Grüße von BeeKey

P. S.
§§-spielzeug hat geschrieben:Okay, da muss ich heute noch mal ran an die Rechnung. VIELEN DANK!!
Bitte schön :mrgreen: :lol:
Immer Positiv denken, auch wenn es schwer fällt..... :yeah
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#15

05.08.2015, 17:07

BeeKey hat geschrieben:
4. Liege ich auch richtig damit, dass es bei den Bankkonten um die Höhe des Kontostandes etc. ging zwecks VA?
5. Liege ich weiterhin damit richtig, dass es bezüglich des Unterhalts in der Akte auch erst mal nur um Auskunft der Gegenseite und "Vorabberechnung" des Unterhalts stattgefunden hat, was die GEG zahlen müsste?
6. Welche RVG Nr. habt Ihr bei Beratungshilfe abgerechnet?
4. Neee allgemein über Kontonutzung + Kartennutzung.
Bei allen anderen Sachen hast du recht,
5. & 6. hat sich erst mal erledigt denke ich =)

Also wir haben das jetzt so geregelt, dass wir BRH nicht mit angerechnet haben, aber in der PKH-Abr. geschrieben haben, dass wir BRH erhalten haben....
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BeeKey
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#16

06.08.2015, 08:56

Hallöchen :wink1
§§-spielzeug hat geschrieben: Also wir haben das jetzt so geregelt, dass wir BRH nicht mit angerechnet haben
Genau darauf wollte ich hinaus. :klugscheiss

Ich wollte mit meinen Fragen nur sichergehen ob ich in die richtige Richtung denke. Ich hätte es auch nicht angerechnet, sondern eher angerechnet in der Akte in der ihr auch BRH erhalten habt.

Es freut mich, dass Ihr zu einer so gelungenen Lösung gekommen seid. :lol:

Sonnige Grüße von BeeKey
Immer Positiv denken, auch wenn es schwer fällt..... :yeah
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#17

06.08.2015, 09:18

Ja. Danke für deine Hilfe =)
Hätte mein Ra aber auch gleich sagen können :D
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BeeKey
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#18

06.08.2015, 13:02

§§-spielzeug hat geschrieben:Hätte mein Ra aber auch gleich sagen können :D
Jap. :lol: So was denke ich mir auch manchmal. :pfeif Aber Du weißt ja wie sie sind, die Chefs.

Vielleicht wollte er Dich auch nur testen ;)
§§-spielzeug hat geschrieben:Ja. Danke für deine Hilfe =)
Immer wieder gerne. Jeder braucht irgendwann mal Hilfe, sogar ich :pfeif

Sonnige Grüße
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