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Abrechnung Terminsvertreter

Verfasst: 30.07.2015, 10:05
von JanineMo
Hallo Ihr Lieben,

ich habe schon die Suchfunktion genutzt, aber leider bin ich dadurch auch nicht schlauer.

Chef hat Termin in Untervollmacht wahrgenommen.

Vereinbart wurde die hälftige Gebührenteilung der anfallenden Gebühren.

Ich möchte nun abrechnen, komm aber nicht weiter.

Folgender Vorschlag

3401 Verfahrensgebühr 0,65
3402 Terminsgebühr 1,2
+ Auslagen und Mehrwertsteuer

Oder muss die Abrechnung ganz anders aussehen

3100 Verfahrensgebühr 1,3
3104 Terminsgebühr 1,2
+ Auslagen
abzgl. 50 %
+ MwSt.?

Ich wäre über Eure Hilfe sehr dankbar

Re: Abrechnung Terminsvertreter

Verfasst: 30.07.2015, 10:29
von Liesel
Variante 1 ist richtig.

Re: Abrechnung Terminsvertreter

Verfasst: 30.07.2015, 10:38
von Frau Cindy
Müsste nicht auch die 3100 noch geteilt werden? :kopfkratz

Re: Abrechnung Terminsvertreter

Verfasst: 30.07.2015, 10:44
von Adora Belle
Wenn die gesamte angefallene Vergütung geteilt werden soll, wäre das

1,3 VG 3100
0,65 VG 3401
1,2 TG 3402
2x Auslagenpauschale
__________________
hiervon 1/2

Re: Abrechnung Terminsvertreter

Verfasst: 30.07.2015, 10:52
von JanineMo
Supi, vielen lieben Dank. Dann kann ich die Rechnung heute noch fertig machen.

Re: Abrechnung Terminsvertreter

Verfasst: 30.07.2015, 10:57
von Liesel
Adora Belle hat geschrieben:Wenn die gesamte angefallene Vergütung geteilt werden soll, wäre das

1,3 VG 3100
0,65 VG 3401
1,2 TG 3402
2x Auslagenpauschale
__________________
hiervon 1/2
Richtig, aber die Rechnung an den HBV kann ja nur die beim UBV angefallenen Gebühren enthalten. Die "Teilung" der Gebühren ist dann vom HBV vorzunehmen.

Re: Abrechnung Terminsvertreter

Verfasst: 30.07.2015, 11:01
von JanineMo
Also doch meine vorgeschlagene Variante 1?

Re: Abrechnung Terminsvertreter

Verfasst: 30.07.2015, 11:09
von Adora Belle
Ich kann doch nicht eine Rechnung erstellen die nicht mit der Zahlung an mich übereinstimmt. :kopfkratz

Re: Abrechnung Terminsvertreter

Verfasst: 30.07.2015, 11:14
von skugga
Adora Belle hat geschrieben:Ich kann doch nicht eine Rechnung erstellen die nicht mit der Zahlung an mich übereinstimmt. :kopfkratz
Naja, aber der Chef hat doch nur einen Termin in Untervollmacht wahrgenommen - also Variante 1, ausgestellt auf den Mandanten; die dann an den Hauptbevollmächtigten übersenden m. d. B. um Weiterleitung an den Mdt., und der wiederum soll die dann zusammen mit seiner KR an den Mdten. m. d. B. um Zahlung weiterleiten.

Was die Teilung der Gebühren angeht, kommts ja dann ohnehin drauf an, was die RAe untereinander vereinbart hatten.

Re: Abrechnung Terminsvertreter

Verfasst: 30.07.2015, 11:16
von Adora Belle
Kommt mir trotzdem nicht richtig vor.