Abrechnung Terminsvertreter

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Frau Cindy
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#21

30.07.2015, 13:55

Dann kann aber mE gar keine Gebühr Nr. 3401 entstehen und es wären demnach nur die Gebühren eines Anwalts zu teilen.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#22

30.07.2015, 14:04

:zustimm
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(UNHEILIG)
JanineMo
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#23

04.08.2015, 08:50

So jetzt muss ich doch noch einmal auf die Sache zurückkommen. Leider bin ich noch weiter mit der Rechnung.

Nochmal zur Absicherung, da ja die hälftige Teilung vereinbart wurde, und wir von den Hauptbevollmächtigten beauftragt wurden, rechne ich nun wie folgt ab:

3100
3104
Auslagen
Mwst.?

abzüglich Hälfte gemäß Vereinbarung

Ist das nun richtig????
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