Abrechnung Terminsvertreter

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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skugga
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#11

30.07.2015, 11:18

Adora Belle hat geschrieben:Kommt mir trotzdem nicht richtig vor.
Ist es aber - ich kann ja nun auch nicht die Kosten eines anderen RA abrechnen.

Geht übrigens sogar so, wenn Kosten eines Terminsvertreters in einem KfA geltend gemacht werden; da werden dann die Kosten aus dessen Rechnung brutto aufgenommen und die Rechnung als Anlage beigefügt. Da mir das noch nienich moniert wurde, kanns so falsch nicht sein... ;)
Zuletzt geändert von skugga am 30.07.2015, 11:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Ciara
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#12

30.07.2015, 11:19

Ich kann doch nicht etwas anderes abrechnen, als das was vereinbart wurde. Ich mache es ebenfalls wie AB beschrieben hat.
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Liesel
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#13

30.07.2015, 11:49

Der UBV kann doch aber keine Gebühren in seiner Rechnung aufnehmen, die bei ihm gar nicht entstanden sind.

Ich mache das schon seit Jahren so und es hat bisher noch keiner gemeckert.
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Adora Belle
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#14

30.07.2015, 11:51

Nee, natürlich meckert da keiner, aber deine eigene Buchhaltung/Abrechnung stimmt doch nicht.
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#15

30.07.2015, 11:52

Liesel hat geschrieben:Der UBV kann doch aber keine Gebühren in seiner Rechnung aufnehmen, die bei ihm gar nicht entstanden sind.
Das denke ich auch. Wie die RAe das nachher im Innenverhältnis verteilen ist ja die eine Sache, aber gegenüber der Mandantschaft kann doch nur abgerechnet werden, was laut RVG an Gebühren entstanden ist.
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#16

30.07.2015, 11:55

Gut, ich rechne gegenüber dem HBV ab, weil wir auch von denen beauftragt werden (wir arbeiten hier öfter mit einer Kanzlei zusammen).
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Frau Cindy
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#17

30.07.2015, 12:19

Letztlich kommt es doch darauf an, wer den Auftrag erteilt hat. War es der Mandant bzw. der HBV im Auftrag des Mandanten, dann sind die Gebühren Nrn. 3401 ff. abzurechnen, war es der HBV ist entsprechend der Vereinbarung abzurechnen.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

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skugga
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#18

30.07.2015, 12:20

Frau Cindy hat geschrieben:Letztlich kommt es doch darauf an, wer den Auftrag erteilt hat. War es der Mandant bzw. der HBV im Auftrag des Mandanten, dann sind die Gebühren Nrn. 3401 ff. abzurechnen, war es der HBV ist entsprechend der Vereinbarung abzurechnen.
:genau
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Ciara
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#19

30.07.2015, 12:21

Frau Cindy hat geschrieben:Letztlich kommt es doch darauf an, wer den Auftrag erteilt hat. War es der Mandant bzw. der HBV im Auftrag des Mandanten, dann sind die Gebühren Nrn. 3401 ff. abzurechnen, war es der HBV ist entsprechend der Vereinbarung abzurechnen.
:zustimm Wir werden regelmäßig vom HBV beauftragt. Dementsprechend rechne ich auch ab, was vereinbart wurde.
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#20

30.07.2015, 12:39

Wir wurden von dem HBV beauftragt. Und es wurde das bereits benannte vereinbart
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