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Kosten Unterbevollmächtigter PKH

Verfasst: 23.07.2015, 08:21
von Rhönschäfchen
Hallo an alle.

Ich bin neu hier und habe direkt mal ein Problem wo ich einfach nicht weiter weiß.

Wir haben einen Prozess an einem 400 km entfernten Gericht auf PKH-Basis geführt (400km sowohl vom Mandanten als auch von Kanzlei entfernt).
Die PKH ist uneingeschränkt bewilligt wurden und nicht etwa nur zu den Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen RA.
In meinem KFA gegen die Staatskasse habe ich die Gebühren für den Unterbevollmächtigten geltend gemacht. Die Festsetzung hat das Gericht aber mit der Begründung verweigert, dass nur PKH für den Hauptbevollmächtigten bewiligt wurde und somit auch nur dessen Gebühren geltend gemacht werden können.
Also hab ich einen neuen KFA gemacht und die fiktiven Reisekosten in Ansatz gebracht. Die lehnt das Gericht jetzt ab, weil diese offensichtlich ja nicht entstanden und nur die tatsächlichen Gebühren festgesetzt werden.

Und jetzt weiß ich nicht weiter. Da die PKH uneingeschränkt bewilligt wurde, werde ich doch wohl auch eine von den beiden Varianten tatsächlich festsetzen lassen können oder???? Hat irgendjemand eine schlaue Idee was ich jetzt machen kann??

Vielen Dank schon mal

Re: Kosten Unterbevollmächtigter PKH

Verfasst: 23.07.2015, 09:23
von Anahid
Die schlaue Idee wäre gewesen, den PKH-Antrag zu erweitern und den Unterbevollmächtigten ebenfalls beiordnen zu lassen. Das geht nämlich ohne Probleme bei der Entfernung. Dürfte aber jetzt zu spät sein, so dass ich (die aber wenig mit PKH zu tun hat) grundsätzlich keine Möglichkeit sehe, hier jetzt mehr abzurechnen als die Gebühren eines ortsansässigen Hauptbevollmächtigten. Vielleicht hat aber sonst noch jemand eine zündende Idee.

Re: Kosten Unterbevollmächtigter PKH

Verfasst: 23.07.2015, 09:43
von Liesel
Wie Anahid bereits geschrieben hat, hätte die Beiordnung dahingehend beantragt werden müssen, dass ihr als Korrespondenzanwalt beieordnet werdet und der Terminsvertreter als Hauptbevollmächtigter. Nach Abschluss des Verfahrens ist dies nicht möglich.

Es gibt daher keine Möglichkeit, die entstandenen Mehrkosten über die PKH zu bekommen.

Bei einer entsprechenden KGE wäre es lediglich möglich, die Kosten gegen den Gegner festsetzen zu lassen.

Re: Kosten Unterbevollmächtigter PKH

Verfasst: 23.07.2015, 12:24
von Rhönschäfchen
Vielen Dank.

Ich dachte wegen der uneingeschränkten Bewilligung brauch ich jetzt keinen Aufriss veranstalten weil alles damit abgedeckt ist. aber beim nächsten mal denk ich mit dran... :dankeschoen

Re: Kosten Unterbevollmächtigter PKH

Verfasst: 23.07.2015, 13:10
von Adora Belle
Die eigene Anreise wäre gedeckt gewesen.

Re: Kosten Unterbevollmächtigter PKH

Verfasst: 06.05.2016, 08:34
von 148
Ich hätte zu diesem Thema auch noch eine Frage:

Wir haben für einen Termin einen Terminsvertreter beauftragt. Zur VKH: Wir haben beantragt, die VKH für unseren Mandanten auf einen Terminsvertreter vor Ort (Gericht) zu erweitern, damit dieser für uns den Termin wahrnimmt. Wir haben dann mitgeteilt (auf Aufforderung Gericht), dass Frau Soundso den Termin für uns wahrnehmen wird. Terminsvertreterin wurde sodann als Unterbevollmächtigte für den Termin beigeordnet. Wir sind natürlich auch beigeordnet worden.

Nun zur Abrechnung:
Chef hat mir Abrechnung wie folgt diktiert: Verfahrensgebühr, Terminsgebühr abrechnen

Ich bin mir nur bisschen unsicher. Normal erhalte ich ja für einen Terminsvertreter noch die 0,65 Verfahrensgebühr nach 3401 VV RVG. Diese Gebühr gibt's in VKH-Sachen nicht oder wie ist das? Hatte diesen Fall so noch nie mit VKH und wir sind da nicht selbst hin.

Grüße und schönen Tag.
148

Re: Kosten Unterbevollmächtigter PKH

Verfasst: 06.05.2016, 09:08
von Anahid
Die Regel ist, dass ein Korrespondenzanwalt beigeordnet wird, wie oben schon aufgführt. Wenn hier wirklich ein Terminsvertreter beigeordnet wurde, dann muss der die Gebühren des Terminsvertreters abrechnen und Ihr die des Hauptbevollmächtigten. Damit könnt Ihr schonmal definitiv keine TG abrechnen, denn den Termin habt Ihr nicht wahrgenommen.

Re: Kosten Unterbevollmächtigter PKH

Verfasst: 06.05.2016, 09:29
von 148
@anahid
wir würden für die RAin mitabrechnen (Staatskasse) und ihr dann ihren Gebührenanteil überweisen. Wir machen also eine Gesamtabrechnung. Dies wollte die RAin so. Frage ist nur, ob sie dann nur die TG bekommt, oder auch die 3401.

Re: Kosten Unterbevollmächtigter PKH

Verfasst: 06.05.2016, 11:57
von Anahid
Probier es. Ich glaube aber nicht, dass das geht. Sie wird ihre Abrechnung wohl selbst machen müssen und danach könnt Ihr teilen.

Re: Kosten Unterbevollmächtigter PKH

Verfasst: 06.05.2016, 12:49
von 148
ich versuche es und werde dann wieder berichten :pfeif
vielen Dank und schönes WE!