ich bin verwirrt....
Verfahren vor dem Arbeitsgericht, in der Kammerverhandlung wird ein Vergleich geschlossen und das Gericht teil die Streitwerte wie folgt mit:
für das Verfahren: 28.707,64 Euro
Mehrwert für den Vergleich: 18.461,90 Euro
mein Vorschlag für die Abrechnung:
1,3 Verfahrensgebühr nach 28.707,64 Euro
0,8 Diff.verf.gebühr nach 18.461,90 Euro
Angleich
1,2 Terminsgebühr nach 47.169,54 Euro
1,0 Einigungsgebühr nach 28.707,64 Euro
1,5 Einigungsgebühr nach 18.461,90 Euro
zzgl. Auslagen + MwSt
ist das so richtig?
Bin wegen der Formulierung Mehrwert für den Vergleich bißchen verwirrt.
Mehrwert für Vergleich
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn über den nicht anhängigen Anspruch mit erörtert wurde, dann ist die Berechnung richtig.
Hinsichtlich der beiden Einigungsgebühren noch 15 III beachten.
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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