Mehrwert für Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Honig
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#1

15.07.2015, 10:09

ich bin verwirrt....
Verfahren vor dem Arbeitsgericht, in der Kammerverhandlung wird ein Vergleich geschlossen und das Gericht teil die Streitwerte wie folgt mit:
für das Verfahren: 28.707,64 Euro
Mehrwert für den Vergleich: 18.461,90 Euro

mein Vorschlag für die Abrechnung:

1,3 Verfahrensgebühr nach 28.707,64 Euro
0,8 Diff.verf.gebühr nach 18.461,90 Euro
Angleich
1,2 Terminsgebühr nach 47.169,54 Euro
1,0 Einigungsgebühr nach 28.707,64 Euro
1,5 Einigungsgebühr nach 18.461,90 Euro
zzgl. Auslagen + MwSt


ist das so richtig?
Bin wegen der Formulierung Mehrwert für den Vergleich bißchen verwirrt.
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

15.07.2015, 10:40

Wenn über den nicht anhängigen Anspruch mit erörtert wurde, dann ist die Berechnung richtig.

Hinsichtlich der beiden Einigungsgebühren noch 15 III beachten.
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