RSV Beratungsgebühr gesenkt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Js123
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#1

14.07.2015, 15:17

Wir haben ggüber RSV die Beratung über 190,00 € netto abgerechnet.
Danach wollten die den GW in dieser Sache wissen, den habe ich dann mitgeteilt: 113,95 € für das Produkt, um was es sich hier handelt...

Jetzt haben wir ein weiteres Schreiben bekommen:

0,55 114,00 € Beratungsgebühr 24,75 € + MwSt 4,70 € = 29,45 €

was es mit diesen 0,55 auf sich hat ist mir ein Rätsel... und wie die generell darauf kommen, weiß das jemand?
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Anahid
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#2

14.07.2015, 15:21

Das ist kein Rätsel, sondern das sind die alten RVG-Regeln für Beratung gemäß der BRAGO. Früher in der BRAGO bekam man eine 0,55 Gebühr nach dem Streitwert für eine Beratung. Diese Regelung wurde durch das RVG außer Kraft gesetzt. Das RVG nötigt den Anwalt ja, eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten zu treffen (was in vielen Fällen nicht gemacht wird). Um hier eine Problemlösung zu finden, haben sich die Gerichte und die Rechtsschutzversicherer darauf eingelassen, dass weiterhin eine 0,55 Gebühr für eine Beratung nach dem Streitwert abgerechnet werden kann, gedeckelt natürlich auf höchstens 190.00 € bei Erstberatung eines Verbrauchers. Das wird so allgemein anerkannt, auch wenn es so nirgendwo im RVG geregelt ist. Das natürlich eine Beratungsgebühr von 190 € netto in keinem Verhältnis zu einem Streitwert von 113,95 € steht, muss ich Dir wohl nicht erst erklären und die 190.00 € sind schließlich keine Pauschalgebühr sondern die Höchstgebühr für eine Erstberatung. ;)
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#3

14.07.2015, 15:30

also doch ein Rätsel ;)
Danke für die Antwort, werde mich gleich mal an den Chef wenden.
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#4

15.07.2015, 10:19

muss doch noch was hierzu fragen...

Also die 113,95 € stehen ja nur für das Produkt. Hier handelt es sich um ein dauerhaftes Monatsabo.. Gibt es so ne Art Hilfsstreitwert, der bei wiederkehrenden Leistungen anzunehmen ist?
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#5

15.07.2015, 10:58

Das kommt drauf an, was Inhalt der Beratung war. Wenn der Vertrag selbst das Beratungsthema war, dann würde selbstverständlich nicht nur ein Monatsbetrag für den Streitwert herangezogen.
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#6

15.07.2015, 11:16

Inhalt der Beratung war die Kündigung des Abos sowie die retoure der erhaltenen Sendung..ich schaue die ganze Zeit im Internet aber finde nichts konkretes... nur immer im Bezug auf Arbeitsrecht was die wiederkehrenden Leistungen angeht...
bleibt es also dabei was die RSV sagt?
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#7

15.07.2015, 11:36

Na da hast Du ja dann der RSV eine falsche Auskunft über den Streitwert gegeben. Wie sollen die denn dann anders rechnen? Wenn es um die Kündigung des Abos geht, musst Du den Streitwert entsprechend § 9 ZPO berechnen zzgl. des Werts der Retoure. Wenn also das Abo nicht auf bestimmte Zeit geschlossen ist, dann ist der Streitwert 113,95 € x 42 Monate (3 1/2 Jahre) = 4.785,9 € + Wert der Retoure (ich nehme an, der ist gleich zum Abo) 113,95 € = Streitwert 4.899,85 €.

0,55 Gebühr = 166,65 €

Immer noch unter 190,00 €, aber natürlich weit mehr als das, was die RSV zahlen will.
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