SG-Vergleich außergerichtl Kosten trägt Beklagte

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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AnnaM65
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#1

13.07.2015, 06:49

Verfahren vor dem Sozialgericht

Vergleich geschlossen u.a.: außergerichtliche Kosten trägt der Beklagte

wir haben zunächst gegen Bescheid des Jobcenters Widerspruch eingelegt,
gegen den Widerspruchsbescheid dann Klage
und im Termin wurde Vergleich geschlossen

meine Abrechnung:


GG 2302 300 €
VG 3102 300 €
./. 0,5 GG anrechnen ./. 150 €
TG 3106 280 €
EG 1006 300
zzgl. Postpauschale u. MwSt.



bin nicht sicher, weil im Vergleich etwas von außergerichtlich steht, kann ich dem Beklagten dann nur die außergerichtl. GG in Rechnung stellen?
RVG
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#2

13.07.2015, 08:45

Hallo AnnaM65,

meine Abrechnung hätte ich auch so vorgenommen. Ich denke, das Gericht hat dies so reingeschrieben, damit die außergerichtlichen Kosten mit geltend gemacht werden können, da dies normalerweise nicht der Fall ist. Machst du da einen KFA an das Gericht oder direkt eine Rechnung an das Jobcenter?
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Pepples
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#3

13.07.2015, 09:35

Hallo RVG :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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#4

13.07.2015, 09:46

@AnnaM65: Die Berechnung ist korrekt.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
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(UNHEILIG)
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#5

13.07.2015, 11:19

Hallo Pepples,

danke für den Hinweis. Ich habe es sofort geändert.
Helga
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#6

13.07.2015, 12:11

Hallo,-
nur zur Klarstellung
bei der 2300 handelt es sich um die VORgerichtlichen Kosten,
bei den AUSSERgerichtlichen Kosten handelt es sich um die im Gerichtsverfahren entstandenen RA-Gebühren, also die 31iger.
Und dann gibt es natürlich noch die gerichtlichen Kosten, was dann die Gerichtskosten sind.
AnnaM65
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#7

14.07.2015, 08:43

Vielen Dank für eure Antworten. Mache jetzt direkt Abrechnung an Jobcenter. :thx Anna
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