Und Aufgabe Nr. 3 -.-'
Der Rechtsanwalt erhebt Klage wegen eines Unterhaltsanspruchs für 6 Monate in Höhe von 300 € monatlich. In der Güteverhandlung kommt es trotz intensiver Erörterungen der Vergleichsmöglichkeiten, auch über nicht rechtsanhängige Ansprüche in Höhe von 1500 €, zu keiner Lösung. Es ergeht ein Urteil, wonach der Beklagte zur Zahlung von monatlich 150 € für die Dauer von 4 Monaten verurteilt.
Lösung laut AB; 725,19 €
Meine Gedanken:
Gegenstandswerte:
Unterhalt = 6 * 300 = 1800
nicht anh, Anspruch = 1500
Vergütungsberechnung gem. §§ 10, 13 RVG (alles in €)
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV, § 15 (3) (GW: 1800) = 195,00
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 301 Ziff 2, § 15 (3) (GW: 1500) = 120,00
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV (GW: 3300) = 302,40
PTE Nr. 7002 VV = 20,00
Zwischensumme = 637,40
19 % USt. Nr. 7008 VV = 121,12
Gesamtbetrag = 758,52
Auch hier bitte ich um Hilfe, da meine Lösung dem gegebenen Betrag abweicht....
Liebe Grüße
Sophie
Nr. 3101 Ziff. 2 (Teil III)
Ich hoffe ich kann dir hier auch weiterhelfen.
Du hast dich bei deiner zweiten Verfahrensgebühr versehen. Bei einem Gegenstandswert von genau 1500 € gehst du im Rahmen auch bis genau 1500 €. Das sind bei einer 1,0 115 €. Wenn du danach gehst müsstest du auf die richtig Lösung kommen.
Du hast dich bei deiner zweiten Verfahrensgebühr versehen. Bei einem Gegenstandswert von genau 1500 € gehst du im Rahmen auch bis genau 1500 €. Das sind bei einer 1,0 115 €. Wenn du danach gehst müsstest du auf die richtig Lösung kommen.
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Auch hier vermisse ich die Prüfung nach § 15 III, wie übrigens auch in Teil II Deiner doch recht umfangreichen Aufgaben (fürs 2. Lehrjahr). Das hatte ich dort vergessen zu schreiben.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Hallo ihr zwei,
stimmt, bei dem Wert in der Tabelle habe ich mich vertan. Habe es korrigiert und komme nun auch auf den richtigen Wert und somit das richtige Ergebnis.
Die Prüfung nach § 15 (3) habe ich vorgenommen und immer hinter die jeweiligen Gebühren geschrieben. Wir müssen die Prüfung in einer separaten Nebenrechnung durchführen und die dann immer unter die eigentliche Rechnung schreiben.
1,3 aus 1800 + 0,8 aus 1500 = 287
1,3 aus 3300 = 327,60
werde dann mal in die schwierigen Aufgaben switchen!
DANKE =)
stimmt, bei dem Wert in der Tabelle habe ich mich vertan. Habe es korrigiert und komme nun auch auf den richtigen Wert und somit das richtige Ergebnis.
Die Prüfung nach § 15 (3) habe ich vorgenommen und immer hinter die jeweiligen Gebühren geschrieben. Wir müssen die Prüfung in einer separaten Nebenrechnung durchführen und die dann immer unter die eigentliche Rechnung schreiben.
1,3 aus 1800 + 0,8 aus 1500 = 287
1,3 aus 3300 = 327,60
werde dann mal in die schwierigen Aufgaben switchen!
DANKE =)