Nr. 3101 Ziff. 2 (Teil II)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Erdbeerliiiebe

#1

29.05.2015, 21:50

Und hier die zweite Aufgabe...

Aus einem Verkehrsunfall wird Klage erhoben wegen folgender Ansprüche:
1. monatliche Rente aus unterlaubter Handlung = 175 €
2. Krankenhauskosten = 4250 €
3. Verdienstausfall = 2250 €
4. Schmerzensgeld = 1500 e

Nach Klagezustellung zahlt der Beklagte den Verdienstausfall und 1000 € des Schmerzensgeldes. Diese Ansprüche werden schriftlich für erledigt erklärt. Im Termin ergeht Anerkenntnisurteil über die Hälfte des monatlichen Rentenanspruchs, wegen der verbleibenden Ansprüche wird streitig verhandelt. Es finden Vergleichsverhandlungen statt. Ein nicht anhängiger Anspruch über 5000 € wird einbezogen. Folgender Vergleich über sämtliche Ansprüche wird zu Protokoll gegeben: Der Beklagte verpflichtet sich, einmalig 12500 € zu zahlen und die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Lösung laut AB: 3309,75 €

Auch hier meine Gedanken:

Gegenstandswerte:

monatliche Rente = 12 * 3,5 *175 = 7350
Krankenhaus = 4250
Verdienstausfall = 2250
Schmerzensgeld = 1500

Vergütungsberechnung gem §§ 10, 13 RVG (alle Beträge in €)

1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV, § 15 (3) (GW: 12100) -
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 Ziff. 2 VV, § 15 (3) (GW: 5000) = 904,80
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV (GW: 17100) = 835,20
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV, § 15 (3) (GW: 8425) -
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 VV, § 15 (3) (GW: 5000) = 975,00
PTE Nr. 7002 VV = 20

Zwischensumme = 2735,00
19 % USt. Nr. 7008 VV = 519,65

Gesamtbetrag = 3254,65

je öfter ich darauf schaue, umso wirrer wird mein Kopf. Hab schon versucht, durch "Probieren" auf die Lösung zu kommen, nur würde mir da die Erklärung fehlen.

Bitte um Korrektur meiner Fehler mit Erklärung :thx

Liebe Grüße

Sophie
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#2

30.05.2015, 08:19

Du solltest mal aufschreiben, wie Du auf die Gegenstandswerte für die jeweiligen Gebühren kommst.

Ganz grob kann man sagen, dass Du die erledigten Teile (die halbe Rente und 1.000 EUR Schmerzensgeld) rausrechnen musst bei TG und EG. Außerdem hast Du auch hier die 1,0 und die 1,5 EG vertauscht.
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#3

30.05.2015, 08:34

AzubiReno hat geschrieben:Und hier die zweite Aufgabe...

Aus einem Verkehrsunfall wird Klage erhoben wegen folgender Ansprüche:
1. monatliche Rente aus unerlaubter Handlung = 175 €
2. Krankenhauskosten = 4250 €
3. Verdienstausfall = 2250 €
4. Schmerzensgeld = 1500 e
Das ist die Grundlage für die Berechnung der VG (mit Berechnung des Gegenstandswertes, wie von Dir richtig vorgenommen), der erste Satz mit Erledigungserklärung interessiert dafür nicht ;)

Die TG ist hier richtig.
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Erdbeerliiiebe

#4

30.05.2015, 16:44

Auf meine Gegenstandswerte komme ich wie folgt:

VG = 15350 - 1000 - 2250 = 12100 (ist falsch ;) )

TG = 12100+5000 = 17100

EG Nr. 1000 VV = 5000

EG Nr. 1003 VV = 15350-2250-1000-7350/2 = 8425

Fehler steckten also in dem GW für die VG, da hab ich mich von der Erledigung leiten lassen und das Vertauschen der Einigungen :/

Danke euch
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