Bußgeldverfahren - Rechtsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
BBTB
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 469
Registriert: 27.11.2008, 22:07
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

28.05.2015, 13:39

Nachdem in einer Bußgeldsache der Einspruch vom Gericht zurückgewiesen wurde, wurde Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt. Dieser Antrag wurde vom OLG abgelehnt und nun wurde gegen diesen ablehnenden Beschluss Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Die Abrechnung für den ganzen Bußgeldteil ist mir klar. Wie aber rechne ich die anderen Schritte ab? Hier mal mein Gedankengang:

Verfahrensgebühr gem. Nr. 5113 VV RVG für den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde
Auslagen? Im RVG für Anfänger steht, dass die Gebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren neben den Gebühren entstehen, die der Verteidiger bereits in dem ersten Rechtszug in der Bußgeldsache verdient hat.
1,6 Verfahrensgebühr für die Rechtsbeschwerde (aber aus welchem Gegenstandswert? Aus dem Regelstreitwert 5.000,00 €?)
Auslagen
Antworten