Alts Recht, neues Recht, Anrechnung GG bei Freistellung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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frischen79
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#1

28.05.2015, 12:07

Uiuiui,

ich weiss, diese Anrechnungsgeschichte ist ein leidiges Thema. Ich bitte Euch dennoch um Hilfe.

Sachverhalt:

Verkehrsunfall. Wir machen außergerichtlich Schaden geltend inkl. RA Kosten nach altem Recht (2012). Gegn. Vers. erkennt Haftung zu 50 % an, Zahlt 1/2 Schaden und GG nach GW des hälftigen Schadens.

Wir Klagen im Feb. 2014. Es wird eingeklagt der Restschaden und die restliche GG (...freizustellen). Klage wird zu überwiegendem Teil abgewiesen (97 %), vorgerichtliche Kosten werden insgesamt abgeschmettert. Nun steht der KAA an.

Zunächst frage ich mich, ob ich neues oder altes RVG anwenden muss. Altes, oder?

Und hinsichtlich der Anrechnung würde ich sagen, dass ich nix anrechnen muss, da kein Titel existiert, der die Gegenseite zur Zahlung verpflichtet. Oder stehe ich da jetzt total auf dem Schlauch?

*seufz, diese Anrechnungsgeschichte, da ist mir das Licht irgendwie noch nicht aufgegangen. Da gibt es Entscheidungen und Meinungen... :titanic

Bitte um Hilfe!
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Tine Dea
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#2

28.05.2015, 12:20

§ 60 RVG
Es kommt auf den unbedingten Auftrag an. Euer Auftrag vor dem 01.08.2013 lautete: Außergerichtliche Geltendmachung, also logischerweise altes Recht.
Nach dem 01.08.2013, nämlich im Februar 2014 scheint ihr den unbedingten Auftrag für die Klage bekommen zu haben. Also hier für das Klageverfahren neues Gebührenrecht!
Eine Anrechnung hat nicht zu erfolgen, da keine der Kriterien des § 15 a Abs. 2 RVG erfüllt sind. Also weder gezahlt, noch tituliert, noch sonst irgendwas...
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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frischen79
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#3

28.05.2015, 12:28

:thx :thx :thx
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Anahid
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#4

28.05.2015, 12:30

Wenn Du bitte noch Dein Profil um Deinen Beruf ergänzen würdest Frischen. Normalerweise darf Dir so gar keiner antworten (siehe Forenregeln). Wird wohl bei der Umstellung des Forums verloren gegangen sein.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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frischen79
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#5

28.05.2015, 13:05

getan :-D
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