Wertberechnung Unterhalt in Scheidungsfolgenvereinbarung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Liesel
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#11

28.05.2015, 14:30

Wenn auf einen konkreten Unterhaltsbetrag verzichtet wird, dann ist der Jahresbetrag als Streitwert zugrunde zu legen.

Beim Notar "abschreiben" könntest du sowieso nicht, da dort die Werte komplett anders berechnet werden.
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sansibar
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#12

28.05.2015, 15:43

Okee, dann versuch ich das mal bei meiner Chefin anzubringen.
Vielen Dank Anahid und Liesel :knutsch
Grüße - sansibar
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