Re: Erledigungserklärung
Verfasst: 17.07.2018, 10:40
Hallo zusammen, ich klinke mich hier mal ein, da ich einen ähnlichen Fall in der Kanzlei habe.
Wir haben für unseren Mandanten Klage eingereicht. Die Parteien haben sich dann außergerichtlich geeinigt und beide eine Erledigungserklärung an das Gericht geschickt. Eine Kostenentscheidung soll nicht vom Gericht getroffen werden, da die Parteien Kostenaufhebung vereinbart haben. Dies wurde auch in den beiden Erledigungsschriftsätzen dem Gericht mitgeteilt.
Meine Frage nun: Wie komme ich an die zwei überschüssigen Gerichtsgebühren?
Stelle ich einfach einen Gerichtskostenausgleichsantrag?? Ich hatte das bis jetzt nur mit gerichtlichen Vergleichen. Im § 103 ZPO habe ich nachgelesen, dass der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten nur auf Grund eines ZV-fähigen Titels geltend gemacht werden kann. Dies habe ich ja leider nicht, da die Parteien sich außergerichtlich geeinigt haben. Oder meint die ZPO mit Prozesskosten nur die RA-kosten?
ich bin heillos verwirrt.... und danke bereits jetzt für eure Antworten!
Wir haben für unseren Mandanten Klage eingereicht. Die Parteien haben sich dann außergerichtlich geeinigt und beide eine Erledigungserklärung an das Gericht geschickt. Eine Kostenentscheidung soll nicht vom Gericht getroffen werden, da die Parteien Kostenaufhebung vereinbart haben. Dies wurde auch in den beiden Erledigungsschriftsätzen dem Gericht mitgeteilt.
Meine Frage nun: Wie komme ich an die zwei überschüssigen Gerichtsgebühren?
Stelle ich einfach einen Gerichtskostenausgleichsantrag?? Ich hatte das bis jetzt nur mit gerichtlichen Vergleichen. Im § 103 ZPO habe ich nachgelesen, dass der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten nur auf Grund eines ZV-fähigen Titels geltend gemacht werden kann. Dies habe ich ja leider nicht, da die Parteien sich außergerichtlich geeinigt haben. Oder meint die ZPO mit Prozesskosten nur die RA-kosten?
ich bin heillos verwirrt.... und danke bereits jetzt für eure Antworten!