KFA Gesamtschuldner/unterschiedliche Gerichte

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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CTRENO
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#1

27.04.2015, 11:46

Hallo,

ich habe hier zwei Gesamtschuldner mit unterschiedlichen Wohnsitzen, so dass wir die Verfahren nicht verbinden konnten nachdem gegen die Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wurde.

Bei beiden Gerichten wurde der Anspruch begründet.

Aber nur in einer Sache fand ein Termin statt in dem auch ein Vergleich geschlossen wurde, dies wurde dem anderen Gericht mitgeteilt. (Erledigungserklärung)

Nun ist meine Frage, wie ich die Kosten festsetzen lasse.

Beim ersten Gericht natürlich die 3100, 3104 und 1003.

Aber wie ist das bei dem Verfahren, in dem der Termin nicht stattfand?

Da müsste ich auch die 3100 abrechnen könne, aber sind dort trotzdem auch die 3104 und die 1003 angefallen? Ich denke nicht, oder?
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Anahid
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#2

27.04.2015, 12:44

Ist denn der andere Beklagte, also der, wo für erledigt erklärt wurde, an den Vergleich gebunden? Du kannst ja nicht in einem Verfahren einen Vergleich schließen, der für eine dritte Person gilt, die an dem Abschluss des Vergleichs überhaupt nicht mitgewirkt hat. :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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