Kann ich eine GG ansetzen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sveta

#1

27.04.2015, 09:22

Guten Morgen ans Forum,

folgender Sachverhalt:
Es wurde vor Gericht ein Vergleich geschlossen. Mein Chef soll nun diesen Vergleich "umsetzen", also in die Wege leiten. Er will, dass ich das Verfahren regulär abrechne, also VG, TG und EG, zusätzlich aber noch eine GG für die Umsetzung des Vergleichs. Ist das möglich? Und wie muss ich dann anrechnen?

Sveta
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Tine Dea
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#2

27.04.2015, 09:25

Der Vergleich dürfte in diesem Fall wohl eher ein Titel sein, mit dem man die Zwangsvollstreckung betreiben könnte. Deswegen fällt hier wenn dann eine 0,3 VG nach Nr. 3309 VV RVG an.
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Sveta

#3

27.04.2015, 09:27

Danke, das klingt gut. Danke für den Tipp.
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