Abrechnung im Bußgeldverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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pirlanta
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#1

21.04.2015, 10:28

Hallo Ihr Lieben,
Ich soll in einer Bußgeldsache gegenüber der Rechtsschutzversicheurng abrechnen.

Grundgebühr Nr. 5100 RVG (Mittelgebühr)
Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV RVG (Mittelgebühr)
Terminsgebühr Nr. 5104 VV RVG (Mittelgebühr)
Erledigungsgebühr Nr. 5115 VV RVG
Aktenversendungskosten (Kopie der Rechnung)
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
Zwischensumme:
19 % Umsatzsteuer gemäß Nr. 7008 VV RVG
Rechnungsbetrag:

Hätte diese Gebühren genommen. Nun weiss ich nicht ob ich die Erledigungsgebühr auch nehmen kann? Ich weiss bei einer Einstellung des Verfahrens JA aber wir hatte hier eine Verhandlung und dann ist darauf auch ein Urteil darauf gegangen?

WIsst Ihr das zufällig?? würdet Ihr auch so abrehcnen?
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Liesel
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#2

21.04.2015, 10:43

5103 und 5104 sind Gebühren für das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Bußgeldstelle).

Ab welchem Verfahrensabschnitt seid ihr denn tätig geworden?

5115 kannst du nicht berechnen, wenn ein Urteil ergangen ist.
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pirlanta
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#3

21.04.2015, 10:53

Von an Anfang an sind wir tätig geworden :) also ab dem Bußgeldbescheid
pirlanta
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#4

21.04.2015, 10:55

Ich nehme Verfahrensgebühr Nr. 5109 und Terminsgebühr Nr. 5110 oder?
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#5

21.04.2015, 11:02

Grundgebühr Nr. 5100 RVG (Mittelgebühr)
Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV RVG (Mittelgebühr)
Aktenversendungskosten (Kopie der Rechnung)
Ablichtungskosten Nr. 7000 VV RVG (sofern angefallen und nicht schon eine Kopie übersandt wurde)
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG

Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV RVG (Mittelgebühr)
Terminsgebühr Nr. 5110 VV RVG (Mittelgebühr)
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
Zwischensumme:
19 % Umsatzsteuer gemäß Nr. 7008 VV RVG
Rechnungsbetrag:

Die VV Nr. für Verfahrens- und Terminsgebühr natürlich nur, wenn sich die Geldbuße in dem entsprechenden Rahmen bewegt hat.
Bu toil leam a dhol gu Alba
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pirlanta
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#6

21.04.2015, 11:04

Dankeeee :*
Beex
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#7

19.11.2015, 12:58

Hallo zusammen,

ich hoffe das liest noch Jemand und kann mir helfen. Ich muss eine Abrechnung im Bußgeldverfahren machen und habe so keine Ahnung (mache momentan die Vertretung für meine Kollegin). Wahrscheinlich ist es ganz einfach :)

Folgender Fall:

Unser Mandant hat einen Bußgeldbescheid über 1.025,00 € bekommen. Daraufhin haben wir Akteneinsicht beantragt und dann Einspruch eingelegt. Mit jetzigen Schreiben wurde der Bußgeldbescheid zurückgenommen. (d.h. wohl alles spielt sich bei der Verwaltungsbehörde ab.) Jedenfalls soll jetzt abgerechnet werden. Die erste Frage ist schon mal entsteht hier die Grundgebühr im Bußgeldverfahren? Und welche weiteren Gebühren entstehen noch? Eine Erledigungsgebühr?

Bitte um Hilfe

Liebe Grüße

Beex
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#8

19.11.2015, 13:42

Was ist denn nach der Rücknahme passiert? Neuer Bescheid? Einstellung?

Hier ist es gern gesehen, dass man erstmal selbst einen Lösungsvorschlag präsentiert. So viel kann man aber schon mal sagen - bei Euch sind GG, VG und ggf eine zusätzliche Gebühr 5115 entstanden.
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