mehr als 1.3 bei Verfahrensgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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SSchall
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#1

17.04.2015, 13:19

Hallo,

die Chefin fragt gerade, ob man auch mehr als 1.3 für die Verfahrensgebühr nehmen kann, weil z. B. die Sache halt schwerer ist. Also nicht wegen mehrerer Auftraggeber. Geht das? Und wenn ja, wo steht das?
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Sputnik85
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#2

17.04.2015, 13:23

Hallo,
das wäre mir neu. Bei einer Geschäftsgebühr kann man mal erhöhen aber bei Verfahrensgebühr hab ichs noch nicht gehört.
LG
Zuletzt geändert von Sputnik85 am 17.04.2015, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
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#3

17.04.2015, 13:24

Da im VV kein Gebührenrahmen sondern eine Festgebühr steht: Nein!
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Adora Belle
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#4

17.04.2015, 13:27

Die einzige mögliche "Erhöhung" ist die Zusatzgebühr Nr.1010 bei mindestens drei Beweisterminen. Bezieht sich aber technisch gesehen auf die TG, nicht auf die VG.
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