Hallo,
die Chefin fragt gerade, ob man auch mehr als 1.3 für die Verfahrensgebühr nehmen kann, weil z. B. die Sache halt schwerer ist. Also nicht wegen mehrerer Auftraggeber. Geht das? Und wenn ja, wo steht das?
mehr als 1.3 bei Verfahrensgebühr?
- Sputnik85
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Hallo,
das wäre mir neu. Bei einer Geschäftsgebühr kann man mal erhöhen aber bei Verfahrensgebühr hab ichs noch nicht gehört.
LG
das wäre mir neu. Bei einer Geschäftsgebühr kann man mal erhöhen aber bei Verfahrensgebühr hab ichs noch nicht gehört.
LG
Zuletzt geändert von Sputnik85 am 17.04.2015, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
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Da im VV kein Gebührenrahmen sondern eine Festgebühr steht: Nein!
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Die einzige mögliche "Erhöhung" ist die Zusatzgebühr Nr.1010 bei mindestens drei Beweisterminen. Bezieht sich aber technisch gesehen auf die TG, nicht auf die VG.