Vergleichsmehrwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
SaNi81
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 27
Registriert: 20.02.2015, 10:30
Beruf: Reno

#1

17.04.2015, 11:15

Hallo an alle,

ich brauche Hilfe bei folgender Rechnung.

Es handelt sich um zwei BR Parallelverfahren vor dem ArbG.

1. Sache, SW: 14.000,00 EUR - Hier wurde ein Vergleich geschlossen und gleichzeitig die Erledigung über das andere Verfahren erklärt.
2. Sache, SW: 17.000,00 EUR

Ich hatte es noch nie, und bin mir nicht sicher, würde wie folgt abrechnen:

1,3 nach 14.000.00
1,0 nach 17.000,00
1,2 nach 31.000,00
1,0 nach 14.000,00
1,5 nach 17.000,00

Das zweite Verfahren, wurde danach nach § 83a ABs. 2 ArbGG eingestellt. Hier würde ich so abrechnen:

1,3 und 1,2 nach 17.000,00

Was meint ihr?
Vielen Dank im Voraus!
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

17.04.2015, 11:18

Gab es in der 2. Sache einen Termin? Ist dort schon abgerechnet worden?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

17.04.2015, 11:20

Deine Rechnung ist leider falsch.

Eine 1,5 EG kannst Du nur dann bekommen, wenn über den mehr verglichenen Teil kein Gerichtsverfahren anhängig ist. Ist aber ja, wie Du selbst schreibst.

Was Du mit der 1,0 nach 17.000 hinter Deiner VG meinst, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Die 3101 kann es nicht sein. Die wäre 0,8. Davon abgesehen, dass auch die nicht anfällt, weil Du ja ein zweites Gerichtsverfahren hast.

Hat in der 2. Sache bereits ein Gerichtstermin stattgefunden bevor die mitverglichen wurde?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
SaNi81
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 27
Registriert: 20.02.2015, 10:30
Beruf: Reno

#4

17.04.2015, 11:21

Termin hat schon stattgefunden, abgerechnet hatte ich noch nicht.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

17.04.2015, 11:24

Dann wäre die Rechnung wie folgt:

1. Sache

1,3 VG Nr. 3100 VV RVG aus 14.000,00 €
1,2 TG Nr. 3104 VV RVG aus 14.000,00 €
1,0 EG Nr. 1003 VV RVG aus 31.000,00 €

2. Sache wie Du oben geschrieben hast. 1,3 VG und 1,2 TG aus 17.000,00 €
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
SaNi81
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 27
Registriert: 20.02.2015, 10:30
Beruf: Reno

#6

17.04.2015, 11:24

sorry, meinte natürlich 0,8

Ok, danke. Dann kann ich also im ersten Verfahren 1,3, 1,2 und 1,0 abrechnen und im zweiten Verfahren dann genauso. Oder?

Dann habe ich zu kompliziert und auch falsch in Bezug auf den Vergleichsmehrwert gedacht.
SaNi81
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 27
Registriert: 20.02.2015, 10:30
Beruf: Reno

#7

17.04.2015, 11:26

ich hätte jetzt das erste Verfahren nach 14.000,00 EUR
1,3
1,2
1,0

und das zweite nach 17.000,00 EUR
1,3
1,2
1,0

abgerechnet.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#8

17.04.2015, 11:30

Die EG muss aus den zusammengerechneten Werten berechnet werden, wenn die Einigung nicht im 2., sondern für beide Verfahren im 1. Verfahren erfolgt ist.
SaNi81
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 27
Registriert: 20.02.2015, 10:30
Beruf: Reno

#9

17.04.2015, 11:38

Vielen Dank euch beiden!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#10

17.04.2015, 11:39

Adora Belle hat geschrieben:Die EG muss aus den zusammengerechneten Werten berechnet werden, wenn die Einigung nicht im 2., sondern für beide Verfahren im 1. Verfahren erfolgt ist.
Siehe Beitrag #5.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten