Rest-Abrechnung nach PKH

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Mi_Ra
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#1

16.04.2015, 14:36

Ich hoffe das Thema gibt es noch nicht.

Und zwar ist es so: Der Mandant hat festgestellt, dass er Rechtsschutz hat und dies uns heute mitgeteilt.
Die PKH-Gebühren sind auch schon überwiesen worden an uns. Nun habe ich festgestellt, peinlicher Anfängerfehler :oops: :oops: , kam mir glücklicherweise in anderen PKH-Abrechnungen nie vor, ich einmal Abwesenheitsgeld und Fahrtkosten vergessen habe in der PKH-Abrechnung anzugeben. Sprich wir haben zuwenig bekommen.
Und ums noch peinlicher zu machen, das ist echt dämlich..... -.- hab ich die Mwst vergessen bei der PKH.

Also meine Frage, kann ich die weiteren Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder in der Rechnung an den Mandanten abrechnen, die er dann der Rechtschutz gibt oder geht das nicht ? Oder gibt es noch die Möglichkeit, dass man den PKH-Abrechnungsantrag nochmals berichtigt, da wir ja sonst mehr hätten bekommen müssen?

Vielen Dank schon mal. Ich geh mich jetzt in die Ecke stellen und schämen....
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Liesel
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#2

16.04.2015, 14:52

Na da ist ja einiges schief gelaufen.

Habt ihr den Mandanten denn nicht am Anfang gefragt, ob er über eine RSV verfügt? Weiter hätte es dem Mandanten ja beim Ausfüllen der PKH-Erklärung auffallen müssen. Dort ist ein entsprechender Passus enthalten.

Der Mandant soll bei seiner RSV nachfragen, ob diese DZ für das Verfahren erteilt. Wenn ja, Rechnung erstellen und Kopie an RSV mit der Bitte um Ausgleich. Wenn der Ausgleich erfolgt ist, würde ich dem Gericht mitteilen, dass festgestellt wurde, dass Mandant RSV hat und daher Aufhebung der PKH erfolgen soll. Die bereits erhaltenen PKH-Gebühren müssten dann zurückgezahlt werden.

Wegen den Reisekosten müsste geschaut werden, ob die RSV diese übernimmt. Andernfalls muss der Mandant diese ausgleichen.
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#3

16.04.2015, 14:56

Danke schon mal, weil mein Chef meinte ich soll die Rechnung erstellen unter Abzug des gezahlten PKH-Betrags. Daher die Frage, aber wenn es so besser ist oder einfacher. Dann werde ich das vorschlagen.
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#4

16.04.2015, 14:58

Besser oder einfacher nicht, aber wohl richtiger.
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#5

16.04.2015, 15:04

und sonst wenn RS dann ne sagt, so lassen bei der PKH?

der Mdt hats nicht gemerkt dass RS besteht.
OK sprich wenn mein Chef meint nö ich soll die Rechnung so schicken also 2x Abwesenheit, 2x Fahrtkosten dann so fertig machen und gucken was Rechtsschutz sagt?
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#6

16.04.2015, 15:15

Da würde ich aber auch den von Liesel genannten "richtigen" Weg einschlagen, denn trotz Nichtvorliegen der Voraussetzungen PKH zu bekommen wegen unrichtiger Angaben sieht verdammt schlecht aus (Leistungserschleichung!) und wäre u.U. sogar ein Fall für die StA. Also retten, was noch zu retten ist.
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#7

16.04.2015, 15:22

Ja ok das werde ich gleich mal anmerken. Nur noch eins, ja gut, das wäre auch nur der Betrag ohne die 1 x Abwesenheitsgeld und Fahrtkosten, was da nach Abzug bei der PKH übergbliebe, was wir theoretisch noch zu bekommen hätten.
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#8

16.04.2015, 15:31

:kopfkratz
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#9

16.04.2015, 17:40

:ka
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#10

16.04.2015, 17:58

Du kannst nicht einen Teil über PKH abrechnen und einen anderen über die RSV. Entweder ganz oder gar nicht. Wenn hier eine RSV existiert, dann ist, wie Liesel das richtig geschrieben hat, bei der nachträgliche Kostendeckung für das Verfahren einzuholen. Wenn die ablehnt, passt ja alles wie es bisher war und dann berechnest Du die fehlenden Positionen (Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder, Mehrwertsteuer) in einer neuen Abrechnung gegenüber der Staatskasse nach.

Sollte die RSV Kostendeckung übernehmen, dann wird diese aber nicht für die Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder aufkommen (ist in der Regel immer so). Diese wären dann ggf. durch Euren Mandanten zu zahlen. Im Fall der Kostendeckung sind sämtliche von der Staatskasse gezahlten Beträge an diese zu erstatten. Da kannst Du dann nicht hingehen und sagen: Naja...die RSV hat halt die Abwesenheitsgelder und Fahrtkosten nicht gezahlt, die zieh ich dann jetzt ab und zahl nur die Differenz an die Staatskasse zurück.

Wenn eine RSV Kostendeckung übernimmt, dann zahlt die Staatskasse rein gar nichts. Und wenn hier fälschlicherweise schon gezahlt wurde, dann ist das eben bei Kostendeckung komplett zu erstatten.
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